148 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 411/A(E) der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Keine Abschiebungen während der COVID-19-Krise

Die Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 3. April 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem 2. COVID-19-Gesetz wurden aufgrund der derzeitigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch COVID-19 die verfahrensrechtlichen Fristen im Verwaltungsverfahren bis zum Ablauf des 30. April 2020 unterbrochen. Diese Regelung ließ jedoch einiges im Unklaren. Im Entwurf des 4. COVID-19-Gesetzes ist nun vorgesehen, dass die Fristen für die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Anhaltung in Schubhaft und für Entscheidung über die Fortsetzung der Schubhaft nicht von der Unterbrechung umfasst sein sollen. Darüber hinaus bedarf es für den Bereich des Fremdenrechts weiterer Klarstellungen, insbesondere bezüglich des Zeitpunkts des Eintritts der Durchsetzbarkeit einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme. Die Coronavirus-Pandemie betrifft die gesamte Welt. Die meisten Herkunftsstaaten, aus denen Asylantragsteller_innen kommen, haben keine ausreichende Gesundheitsversorgung, um der Coronavirus-Krise zu begegnen. Während der COVID-19-Krise sollen daher keine Abschiebungen vorgenommen werden. Auch Deutschland hat am 30. März 2020 bekanntgegeben, aufgrund der Corona-Pandemie keine Abschiebungen nach Afghanistan durchzuführen. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Einhaltung der Menschenrechte bedarf es daher einer expliziten Klarstellung, dass bis zum Ende der COVID-19-Krise auch die Frist für die freiwillige Ausreise unterbrochen wird und Abschiebungen ausgesetzt werden.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. April 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper die Abgeordneten Mag. Georg Bürstmayr, Ing. Manfred Hofinger, Ing. Reinhold Einwallner, Andreas Minnich, Mag. Ernst Gödl sowie der Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Karl Mahrer, BA und Mag. Georg Bürstmayr einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend „Einhaltung des Asyl- und Fremdenrechts" eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„In der gegenwärtigen Ausnahmesituation ist es unabdingbar den Vollzug des Asyl- und Fremdenwesens zu sichern, aber auch die Auswirkungen der COVID-19 Krise zu beurteilen. Im Bereich der zwangsweisen Rückführungen erfolgt durch das BMI eine ständige Evaluierung der Lage und bei Bedarf eine Anpassung an die aktuelle Situation. Vor jeder Abschiebung wird grundsätzlich eine Non-Refoulement Prüfung, auch im Hinblick auf die gesundheitliche Versorgung im Herkunftsstaat, durchgeführt.

Nach engem Austausch mit Partnern auf EU und internationaler Ebene wurde festgelegt, dass es keine grundsätzliche Suspendierung von Abschiebungen gibt. Abschiebungen werden jedoch aufgrund der weltweiten Covid-19 Pandemie und der oft mangelhaften gesundheitlichen Versorgung der Herkunftsländer, sowie der aktuellen praktischen Einschränkungen im Flugbetrieb, Beschränkungen in Drittstaaten udgl. eingeschränkt bzw. nicht möglich. Aus diesem Grund finden von Seiten Österreichs derzeit auch keine Abschiebungen nach Afghanistan statt. Das Vorliegen einer durchsetzbaren oder rechtskräftigen Rückkehrentscheidung verpflichtet Fremde, unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen schwierigen Voraussetzungen grundsätzlich dennoch zur Ausreise.“

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 411/A(E) der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, N, dagegen: V, F, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 411/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2020 04 27

                          Mag. Georg Bürstmayr                                                         Karl Mahrer, BA

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann