1481 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2488/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird

Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 27. April 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Landesgesetzgebung kann nach § 42f KAKuG für den Fall einer Pandemie oder sonstigen Krisensituation vorsehen, dass durch Verordnung der Landesregierung Ausnahmen von bestimmten Anforderungen (z.B. in Zusammenhang mit der Errichtungs- und Betriebsbewilligung) ergangenen Ausführungsbestimmungen zulässig sind, wenn und solange dies auf Grund der besonderen Situation erforderlich ist und der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen gewahrt bleibt. Diese grundsatzgesetzliche Ermächtigung ist bisher bis zum 30. Juni 2022 befristet und wird - auf Grund der fortbestehenden Pandemie und den Notwendigkeiten der Praxis - nun bis zum 30. Juni 2023 verlängert.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 12. Mai 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ralph Schallmeiner die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Peter Wurm, Mag. Gerald Loacker, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Alois Stöger, diplômé und Dr. Dagmar Belakowitsch sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch.

 

Der vom Abgeordneten Mag. Gerald Loacker im Zuge der Debatte eingebrachte Antrag, dem Präsidenten des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Initiativantrages (2488/A) an den Gesundheitsausschuss zu empfehlen, fand keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 05 12

                             Ralph Schallmeiner                                                            Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann