1486 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen des Magistrats der Stadt Wien, GZ. MBA/220000001539/2022, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl
Der Magistrat der Stadt Wien ersucht mit Schreiben vom 08. April 2022, GZ. MBA/220000001539/2022, eingelangt am 12. April 2022, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl wegen Übertretung des § 51 Abs. 1 Z. 1 AMG in Verbindung mit § 84 Abs. 1 Z. 19 AMG.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 18. Mai 2022 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen den verfahrensgegenständlichen Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl besteht, und einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl nicht zuzustimmen.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens des Magistrats der Stadt Wien, GZ. MBA/220000001539/2022, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl besteht. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl wird nicht zugestimmt.
Wien, 2022 05 18
Mag. Friedrich Ofenauer Mag. Selma Yildirim
Berichterstattung Obfrau