1490 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 2499/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012, das KommAustria-Gesetz, das Presseförderungsgesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das ORF-Gesetz geändert werden

Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 27. April 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Es ist weiterhin erforderlich, die Funktionsfähigkeit der im Parteien- und Medienrecht in den betreffenden Materien- und Organisationsgesetzen vorgesehenen behördlichen Kollegialorgane und der zur Beratung und Beschlussfassung eingerichteten Gremien unter den durch die COVID-19-Pandemie nach wie vor erschwerten Bedingungen zu gewährleisten. Aus diesem Grund wird der Geltungszeitraum der mit der Novelle BGBl. I Nr. 10/2021 eingefügten Regelungen (zu den Motiven für die Bestimmungen zur Beratung und Entscheidungsfindung in Videokonferenzen und mittels Umlaufbeschlüssen wie auch zur befristeten Aufhebung des Kumulationsverbots im KOG vgl die Begründung in IA 968/A, XXVII. GP) bis Ende des Jahres 2022 verlängert.“

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 30. Mai 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich die Berichterstatterin Abgeordnete Gabriela Schwarz.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, dagegen: F, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 05 30

                              Gabriela Schwarz                                                        Mag. Wolfgang Gerstl

                                  Berichterstatterin                                                                Obmannstellvertreter