1495 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (1487 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985 und das Privatschulgesetz geändert werden

Die vorgeschlagene Novelle dient der Erweiterung der schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Lehrpläne und bietet die schulorganisationsrechtliche und schulunterrichtsrechtliche Basis für eine erweiterte, schülerinnen- und schülerzentrierte Schulautonomie in Form eines Kurssystems. In Einem sollen dabei die ab dem Schuljahr 2005/06 an zahlreichen Standorten erprobten Schulversuche „Modulare Oberstufe“ (MOST) und „Neue Oberstufe mit verstärkter Individualisierung“ (NOVI) sowie Schulversuche zu alternativen Lehr- und Lernformen in das Regelschulwesen überführt werden.

Der vorliegende Entwurf zielt auf die Förderung der Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler sowie auf einen sorgfältigen Umgang mit deren Lern- und Lebenszeit ab. Damit geht die Verankerung bedarfsgerechter Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler einher. Das Konzept der erweiterten Schülerinnen- bzw. Schülerautonomie durch Öffnung der Spielräume in der Unterrichtsorganisation stützt sich im Wesentlichen auf die Flexibilisierung des Systems der Wahlpflichtgegenstände und der Wahlmodi, des Unterrichtsbesuches und der Beurteilungszeiträume. Dadurch soll es Schulen künftig ermöglicht werden:

-       ein Angebot aus individuell, semester- oder unterrichtsjahrweise wählbaren, schulautonomen Wahlpflichtgegenständen zur Vertiefung, Erweiterung und Ergänzung der im II. Hauptstück des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, vorgesehenen Unterrichtsgegenstände zu schaffen,

-       alternative Lehr- und Lernformen vorzusehen,

-       schulautonom über die Führung der semestrierten oder ganzjährigen Oberstufe zu entscheiden und

-       die Eigenständigkeit und Selbstorganisationsfähigkeiten der Schülerinnen und Schüler durch die Öffnung der Beurteilungszeiträume und der Ermöglichung, Unterrichtsgegenstände vorzuziehen, zu wiederholen oder auszutauschen, zu fördern.

Mit vorliegendem Entwurf wird demnach die Entschließung des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend den Schulversuch NOVI – Neue Oberstufe mit verstärkter Individualisierung (125/E BlgNR XXVII. GP) umgesetzt.

Weiters sollen die Möglichkeiten für Maßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 verlängert werden.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten MMMag. Gertraud Salzmann die Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Katharina Kucharowits, Mag. Sibylle Hamann, MMag. Katharina Werner, Bakk. und Hermann Brückl, MA sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1487 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 06 02

                   MMMag. Gertraud Salzmann                                         Mag. Dr. Rudolf Taschner

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann