1496 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 2527/A(E) der Abgeordneten MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen betreffend Bericht über konsument_innenpolitische Maßnahmen

Die Abgeordneten MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. Mai 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Konsument_innenpolitik gewinnt, auch durch die Globalisierung, immer mehr an Bedeutung. Pandemie und steigende Inflation tragen ebenso dazu bei, dass Konsument_innenschutz immer wichtiger für die Bürger_innen wird. Online- und SMS-Betrug nahmen in den letzten Jahren stark zu, ebenso Schäden durch Krypto- Investments, Probleme mit Stornoversicherungen und Überschuldungen. Die Probleme und Bedürfnisse der Konsument_innen sind vielfältig.

Konsument_innenpolitik umfasst in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz Bereiche wie etwa allgemeine Produktsicherheit, grenzüberschreitende Behördenkooperation, alternative Streitbeilegung und das Verbraucherzahlungskontogesetz. Für viele andere Bereiche wie Konsumentenrecht, Passagierrechte, Finanzdienstleistungen etc. werden im Ministerium Lösungsvorschläge erarbeitet, es gibt einen Produktsicherheitsbeirat, ein Konsumentenportal, Unterrichtsmaterialien für Pädagoginnen und Pädagogen und staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen. Verbraucher_inneninformation und -bildung sind ebenso wesentliche Aufgaben wie die Einrichtung von Schlichtungs- und Beratungsstellen wie die Sorge für Produktsicherheit.

Was aber fehlt sind Daten und Fakten über gesetzte konsumentenpolitische Maßnahmen einerseits und die Ausgangsposition andererseits, um transparent zu machen, wie effizient die gesetzten Maßnahmen sind und ob sie gegebenenfalls evaluiert werden sollten. Ein Gesamtbericht, der ersichtlich macht, in welchen

Bereichen welche Maßnahmen zur Stärkung und Verbesserung der Konsument_innenposition umgesetzt wurden, würde zu mehr Transparenz beitragen und als Grundlage für weitere evidenzbasierte Ansätze in der konsument_innenpolitischen Arbeit dienen.

https://www.sozialministerium.at/Themen/Konsumentenschutz.html

https://ooe.arbeiterkammer.at/service/presse/Konsumentenschutz_in_Pandemie_wichtiger.html“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 2. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten MMag. Katharina Werner, Bakk. die Abgeordneten Christian Ries, Mag. Ulrike Fischer, Mag. (FH) Kurt Egger und Mag. Christian Drobits.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 06 02

                            Mag. Ulrike Fischer                                                               Peter Wurm

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann