1497 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Bericht des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Prüfung der Errichtung einer Fachstelle zur Wahrnehmung der Interessen der VerbraucherInnen in der Normung einschließlich Barrierefreiheiten aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 15. Dezember 2021, 227/E XXVII. GP (III-586 der Beilagen)

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dem Nationalrat am 24. Februar 2022 den gegenständlichen Bericht betreffend Prüfung der Errichtung einer Fachstelle zur Wahrnehmung der Interessen der VerbraucherInnen in der Normung einschließlich Barrierefreiheiten aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 15. Dezember 2021, 227/E XXVII. GP (III‑586 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Zur Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher:innen und der Menschen mit Behinderungen in der Normung ist die Einrichtung einer Fachstelle eine effiziente und rasch umsetzbare Lösung. Die Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten bei Austrian Standards wird damit sichergestellt. Für die legistische Umsetzung ist ein eigenes Bundesgesetz vorzusehen. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 2. Juni 2022 in Verhandlung genommen.

 

Vor Schluss der Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.

 

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, MMag. Katharina Werner, Bakk. und Klaus Köchl sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Prüfung der Errichtung einer Fachstelle zur Wahrnehmung der Interessen der VerbraucherInnen in der Normung einschließlich Barrierefreiheiten aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 15. Dezember 2021, 227/E XXVII. GP (III-586 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2022 06 02

                            Mag. Ulrike Fischer                                                               Peter Wurm

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann