1498 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Konsumentenschutz
über den Antrag 2178/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vertretung der Verbraucherinteressen bei Normungen mit Umsetzungstermin 31. März 2022
Die Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Dezember 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Normung hat in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen, insbesondere auf Grund der gewichtigen Rolle von Normen in der Europäischen Rechtsordnung (Stichwort: Richtlinien nach der neuen Konzeption). CEN, CENELEC und ETSI als europäische Normungsorganisationen haben die nationalen Normungsinstitute bei der Erarbeitung von Normen weitestgehend abgelöst; der Anteil an eigenständiger nationaler Normung liegt mittlerweile bei unter 10 Prozent.
Die Europäische Normenverordnung mahnt daher eine größere Diversität bei der Erarbeitung von Normen ein. So sollen insbesondere die Verbraucherorganisationen, aber auch Menschen mit Behinderung und Vertreter aus anderen Bereichen bei der Normenentwicklung stärker berücksichtigt werden.
Bislang konnte durch eine Förderung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ein Büro unterhalten werden, das dem bei Austrian Standards eingerichteten Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten zuarbeitetet. Auf Grund organisatorischer Veränderungen ist dieses Büro in absehbarer Zeit neu zu organisieren.“
Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 10. März 2022 sowie am 2. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte am 10. März 2022 beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Walter Rauch die Abgeordneten Mag. Meri Disoski, Alois Stöger, diplômé und Mag. Christian Drobits sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch und der Ausschussobmann Abgeordneter Peter Wurm. In der Debatte am 2. Juni 2022 ergriffen die Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer, MMag. Katharina Werner, Bakk. und Klaus Köchl das Wort.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2022 06 02
Mag. Ulrike Fischer Peter Wurm
Berichterstatterin Obmann