1499 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 2455/A(E) der Abgeordneten MMag. Katharina Werner, Bakk., Mag. Christian Drobits, Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bürgschaften als Insolvenzfalle für Frauen – Initiative zur Datenerhebung 

 

Die Abgeordneten MMag. Katharina Werner, Bakk., Mag. Christian Drobits, Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. April 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt 7.203 Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. 2.700 davon betrafen Frauen. Gründe für Schuldenprobleme von Frauen liegen nach Angaben der Schuldnerberatungen im geringeren Einkommen von Frauen, gestiegenen Konsumausgaben, und der Haftung als einkommenslose Bürgin, oft auch für Unternehmenskredite. In Österreich liegt der Gender Pay Gap (laut Eurostat 2020) bei 18,9 Prozent, und damit deutlich über dem EU Schnitt (EU-27) von 13,0 Prozent. Gut zwei Dritteln aller Klientinnen der Schuldnerberatungen stehen unter 1.000 Euro im Monat zur Verfügung, mehr als die Hälfte davon muss sogar mit weniger als 662 Euro auskommen und fällt damit deutlich unter die Armutsgrenze. Mit der Armutsbetroffenheit steigt auch die Gefahr der Verschuldung. Wenn das Einkommen zur Deckung der Fixkosten nicht mehr ausreicht, scheint die Nutzung von Kontoüberziehungsrahmen der Banken ein Ausweg. Wenn realistische Aussichten auf Verbesserung der Einkommenssituation fehlen, was aufgrund arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Rahmenbedingungen wie beispielsweise fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten meist der Fall ist, führt dieser Weg in eine schwer regulierbare Überschuldung.

Laut Schuldnerberatung führt die Übernahme von Bürgschaften bei mehr als 10% aller SB-Klientinnen zu Schuldenproblemen. Viele Frauen sind bei Unterzeichnung einer Bürgschaft gar nicht oder nur unzureichend über die Konsequenzen informiert, z.B. dass diese auch nach Trennung/Scheidung bestehen bleiben. Nicht selten liegt ein unbilliges Missverhältnis zwischen übernommener Haftung und finanzieller Leistungsfähigkeit vor.

Genaue Daten und Erhebungen zur Thematik sucht man allerdings vergeblich, im Gegenteil: man stößt auf unterschiedliche Darstellungen. Die letzte durch das Bundeskanzleramt beauftragte Studie die dazu abrufbar ist, stammt gar aus dem Jahre 1999. Um zielführende Ansätze zur Problemlösung erarbeiten zu können und betreffende Frauen umfassend unterstützen und aus der Armutsfalle befreien zu können, bedarf es einer umfassenden Erhebung der Ausgangslage und der Fakten. Evidenzbasierten Politik setzt eine gute Datenlage voraus und ist Grundlage für zu treffende Maßnahmen.

·         https://www.schuldenberatung.at/downloads/infodatenbank/frauenschulden/die_wirtschaftliche_situation_ueberschuldeter_frauen.pdf

·         https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=713

·         https://www.schuldenberatung.at/fachpublikum/presseaussendungen/2022/pa_220302_frauen.php

·         https://oesterreich.orf.at/stories/3145594/

·         https://www.vienna.at/prekaere-lage-frauen-gehen-haeufiger-nach-trennung-pleite-alsmaenner/7311760

·         https://www.ksv.at/pressemeldungen/privatkonkurs-frauen-buergen-kaum-betroffen

·         https://www.trend.at/branchen/bonitaet/frauen-buergen-privatkonkurs-8104201“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 2. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten MMag. Katharina Werner, Bakk. die Abgeordneten Sabine Schatz, Dr. Elisabeth Götze, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller und Mag. Christian Drobits.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten MMag. Katharina Werner, Bakk., Mag. Christian Drobits, Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 06 02

          Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller                                             Peter Wurm

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann