1508 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 2485/A(E) der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenerstattung von Wahlarztkosten
Die Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. April 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Zahl der Vertragsärzt_innen im niedergelassenen Bereich entwickelt sich seit Jahren langsamer als das Bevölkerungswachstum. Sehr rasant wächst jedoch der Wahlarztsektor. Für die Bevölkerung ist jedoch in erster Linie entscheidend, wie stark der Vertragsarztsektor ausgeprägt ist, da hier für die Versicherten die Krankheitskosten in der Regel zur Gänze von den Krankenkassen getragen werden. Andernfalls ist die Bevölkerung immer stärker auf den Wahlarztsektor angewiesen, wobei die Kosten zu einem wesentlichen Teil selbst getragen werden müssen. 2020 haben die Krankenkassen von 3,021 Mrd. Euro (1) privaten ambulanten Gesundheitsausgaben nur 0,25 Mrd. Euro (2) ersetzt, was einer Refundierungsquote von lediglich 8,5 % entspricht.
Das häufige Ausweichen der Bevölkerung auf Wahlärzt_innen liegt aber nicht nur an einem mangelnden Vertrauen in Kassenärzt:innen, sondern ist auch an der mangelnden Verfügbarkeit von Kassenärzt_innen. Bei der ÖGK ist man nun auf die Idee gekommen, deshalb Wahlärzt_innen ganz abzuschaffen (3). Das würde aber nicht Wahlärzt_innen sondern Patientinnen bestrafen - immerhin bekommen diese die Kosten für Wahlärzt_innen erstattet, wodurch der finanzielle Schaden durch die mangelnde Versorgung seitens der Kasse immerhin etwas abgefedert wird.
Da es allerdings zu den Kernaufgaben der Versicherungsträger gehört, für die Krankenbehandlung der Versicherten und ihrer Familienangehörigen ausreichend Vorsorge zu treffen(4), fällt es in den Aufgabenbereich eben dieser Versicherungsträger für eine ausreichende Struktur an Kassenärzt:innen Sorge zu tragen. Da Versicherte bei Nichterfüllung dieser Aufgabe keine Möglichkeit haben, ihre Beiträge aufgrund der Nichtleistung zurück zu fordern, muss es Aufgabe der Versicherungsträger sein, den Versicherten privat geleistete Kosten zu ersetzen.
1. https://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/gesundheit/gesundheitsausgaben/019701.html
2. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_05252/index.shtml
3. https://kurier.at/politik/inland/oegk-huss-will-system-der-wahlaerzte-abschaffen/401964620
4. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008147“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 8. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Fiona Fiedler die Abgeordneten BEd Philip Kucher, BEd, Ralph Schallmeiner, Gabriela Schwarz, Dr. Josef Smolle und Dr. Werner Saxinger, MSc sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, N, dagegen: V, S, G).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ralph Schallmeiner gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2022 06 08
Ralph Schallmeiner Mag. Gerhard Kaniak
Berichterstatter Obmann