1511 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Regierungsvorlage
Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI‑Beitragsgesetz 2022)
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:
1. Zwanzigste Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA‑20) 433 160 000,00 €
2. Außerordentliche Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (Multilaterale Entschuldungsinitiative – IDA‑MDRI)..................................................................... 10 550 000,00 SZR
3. Achte
Wiederauffüllung des von der Internationalen Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung verwalteten Globalen
Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF‑8)... 58 760 000,00 €
§ 2. Der Bund leistet zum bei der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (Debt Relief Trust Fund – ehemaliger HIPC‑Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 2 730 000 EUR.
§ 3. Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Finanzen hat zur Mitte und am Ende der jeweiligen Umsetzungsperiode einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der in § 1 genannten internationalen Finanzinstitutionen zu erstellen und dem Nationalrat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.
§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Finanzen betraut.