Bundesgesetz, mit dem das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, das Konsumentenschutzgesetz und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geändert werden (Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MoRUG)

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Justiz

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2022

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2022

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die Richtlinie (EU) 2019/2161 zur Änderung der Richtlinien 93/13/EWG, 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union, ABl. Nr. L 328 vom 18.12.2019 S. 7, muss ins österreichische Recht umgesetzt werden.

 

Ziel(e)

Der vorliegende Entwurf dient der Umsetzung der Änderungen in folgenden Richtlinien:

- Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, ABl. Nr. L 95 vom 21.4.1993 S. 29 (in der Folge: Klausel-Richtlinie);

- Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG und der Richtlinie 1999/44/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG und der Richtlinie 97/7/EG, ABl. Nr. L 304 vom 22.11.2011 S. 64 (in der Folge: Verbraucherrechte-Richtlinie).

Die neuen Vorgaben der Klausel-Richtlinie werden im Konsumentenschutzgesetz, die neuen Vorgaben der Verbraucherrechte-Richtlinie teilweise im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und teilweise im Konsumentenschutzgesetz umgesetzt.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

1. Anpassungen an Verträge über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen

Der Entwurf enthält terminologische und inhaltliche Harmonisierungen mit der Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ABl. Nr. L 136 vom 22.5.2019 S. 1, die im Verbrauchergewährleistungsrecht umgesetzt wird.

2. Änderungen bei den Informationspflichten des Unternehmers

Im Anwendungsbereich des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes hat der Unternehmer in Hinkunft darüber zu informieren, wenn der Preis auf der Grundlage einer automatisierten Entscheidungsfindung personalisiert worden ist. Darüber hinaus wurden die Informationspflichten an die technologische Entwicklung angepasst (Entfall der Angabe eine Faxnummer).

3. Transparenzpflichten für Online-Marktplätze

Die Verbraucherrechte-Richtlinie sieht neue Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen vor, die im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz umgesetzt werden.

4. Änderungen beim Rücktrittsrecht

Der Entwurf enthält Modifikationen bei den Ausnahmen vom Rücktrittsrecht in Fällen, in denen auf Wunsch des Verbrauchers noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen wurde. Darüber hinaus sind Erweiterungen des Rücktrittsrechts im Zusammenhang mit aggressiven oder irreführenden Vermarktungs- und Verkaufspraktiken vorgesehen.

5. Sanktionen

Der Entwurf sieht vor, dass bei der Ergreifung von Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen von koordinierten Aktionen nach der Verordnung (EU) 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004, ABl. Nr. L 345 vom 27.12.2017 S. 1, zur Ahndung weitverbreiteter Verstöße oder weitverbreiteter Verstöße mit Unionsdimension auch Geldstrafen mit sehr hohem Strafrahmen verhängt werden können.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger.

Ungeachtet der neu geschaffenen Möglichkeit, in bestimmten Fällen sehr hohe Geldstrafen zu verhängen, ist derzeit auf Grund der engen Voraussetzungen für die Anwendung dieses Strafrahmens nicht damit zu rechnen, dass es tatsächlich in nächster Zeit zur Verhängung derartiger Geldstrafen kommen wird.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Das Vorhaben dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2161 zur Änderung der Richtlinien 93/13/EWG, 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union, ABl. Nr. L 328 vom 18.12.2019 S. 7, soweit die Umsetzung in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz fällt.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.9 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 560240440).