Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (33. StVO-Novelle)

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2022

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2022

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Zur Förderung der sanften Mobilität sollen umfassende Adaptierungen im Radverkehr und Fußgängerverkehr eine Attraktivierung erfahren. Zusätzlich sollen Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Bereich Kinder/Schule/Verkehr zu mehr Schutz der Kinder und Jugendlichen beitragen.

 

Ziel(e)

Förderung der sanften Mobilität sowie Steigerung der Verkehrssicherheit speziell für Kinder und Jugendliche.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Adaptierung der Verhaltensvorschriften im Bereich des Radverkehrs und des Fußgängerverkehrs sowie im Bereich Kinder im Straßenverkehr; Schaffung von Verordnungsermächtigungen für Behörden zur Erreichung der Ziele.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Sicherung der Mobilität von Menschen und Gütern unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit“ der Untergliederung 41 Mobilität im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die Novelle beinhaltet nahezu ausschließlich Verhaltensvorschriften; diese Regelungen haben daher keine finanziellen Auswirkungen.

Die noch im Gesetzentwurf des Begutachtungstextes enthaltenen Änderungen von Bestimmungen (§ 7 Abs. 5 und 6 und § 24 Abs. 1 lit. d), wodurch laut Angaben der Gemeinde Wien ein beträchtlicher Aufwand für Behörden entstanden wäre, wurden gestrichen.

Für Bürger und Bürgerinnen sowie für Unternehmen entsteht durch die vorliegende Novelle kein zusätzlicher, finanzieller Aufwand.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die gegenständlichen Änderungen betreffen keinen Regelungsbereich der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine.

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die Novelle enthält keine Regelungen, die datenschutzrechtliche Auswirkungen haben.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.11 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1798312810).