Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Schutz der Bevölkerung und des Wirtschaftsraumes durch nachhaltigen Hochwasserschutz

Schutzwasserwirtschaftliche Maßnahmen haben das Ziel, den Menschen (Leib und Leben) und seinen Wirtschaftsraum zu schützen und somit nachhaltig zu sichern.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Realisierung von 13 Hochwasserschutzprojekten (=26 Hochwasserschutzteilprojekten) an der österreichischen Donau mit einem geschätzten budgetären Gesamtvolumen in der Höhe von rd. € 222 Mio. für die Jahre 2022-2030 sowie Schaffung der Möglichkeit der Finanzierung von Projekten aus der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, mit deren Durchführung am 30.06.2021 noch nicht begonnen wurde, mit nicht verbrauchten Mitteln der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG

Baulich umgesetzt werden sollen 13 Hochwasserschutzprojekte (=26 Hochwasserschutzteilprojekte) an der Donau, mit einem geschätzten budgetären Gesamtvolumen in der Höhe von rd. € 222 Mio. für die Jahre 2022-2030, wovon der Bund die Hälfte, somit rd. € 111 Mio., trägt. Mit der Zusatzvereinbarung soll außerdem die Möglichkeit geschaffen werden, die bauliche Umsetzung von Projekten aus der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, mit nicht verbrauchten Mitteln der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a zu finanzieren, die am 30. Juni 2021 noch nicht mit ihrer Durchführung begonnen haben.

 

Wesentliche Auswirkungen

Es sind vor allem positive Auswirkungen zu erwarten, da die Bevölkerung der Gebiete, die dann über einen Schutz vor einem 100-jährlichen Hochwasser verfügen, durch dieses nicht mehr betroffen ist. Aufgrund der Kosten-Nutzen-Untersuchung ist nachgewiesen, dass durch die Maßnahmen und deren Finanzierung, der verhinderte Schaden (=Nutzen), größer als die Kosten der Maßnahmen ist.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Anfang Juni 2013 trat an der Donau ein Hochwasser auf, das in Teilbereichen Ober- und Niederösterreichs ein HQ300 erreicht und sogar geringfügig überschritten hat.

 

Im Vergleich zum Hochwasser des Jahres 2002 war die Schadenssumme allerdings geringer, obwohl beim Ereignis 2013 größere Durchflüsse an der Donau auftraten.

 

Besonders bezeichnend an der Donau ist das Machland, das noch 2002 Schäden in der Höhe von ungefähr € 500 Mio. aufwies und im Jahr 2013 "lediglich" ca. € 25 Mio. an Schäden aufgewiesen hat.

 

Der Hauptgrund dafür liegt in den seit 2006 ständig weiter errichteten Hochwasserschutzbauten, Absiedelungen und sonstigen Maßnahmen (wie beispielsweise der Weiterentwicklung der Prognosesysteme) in den von Hochwasser betroffenen Gebieten.

 

Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sowie die Länder Niederösterreich, Oberösterreich und Wien kamen aufgrund des Donau-Hochwassers des Jahres 2002 überein, für eine rasche Finanzierung und Umsetzung von Projekten des Hochwasserschutzes im gesamten Bereich der österreichischen Donau Sorge zu tragen.

 

Zur Umsetzung dieser Zielsetzung wurden zwei Vereinbarungen gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau abgeschlossen.

 

Diese beiden Vereinbarungen laufen noch. Sie umfassen in Summe 31 aktive Projekte (bauliche Hochwasserschutzanlagen) und 3 passive Projekte (Absiedelungen). Viele dieser Projekte waren bereits beim Auftreten des Hochwassers 2013 finalisiert und konnten daher große Siedlungsbereiche schützen.

 

Neben diesen beiden Vereinbarungen wurde aus Anlass des Hochwassers 2013 und den großräumigen Überflutungen im Bereich des Eferdinger Beckens eine weitere Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zum Eferdinger Becken zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich abgeschlossen.

 

Da es an der österreichischen Donau immer noch Bereiche gibt, die gegenüber einem hundertjährlichen Hochwasser (HQ100) nicht geschützt sind, ist es erforderlich, diese Bereiche mit einem Hochwasserschutz auszustatten:

 

Mit der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau soll, zwischen 2022 und 2030, die bauliche Umsetzung von 13 Hochwasserschutzprojekten (=26 Hochwasserschutzteilprojekten) finanziert werden. Das budgetäre Gesamtvolumen hiefür beträgt rd. € 222 Mio. für die Jahre 2022-2030. Hievon soll der Bund die Hälfte tragen, d.h. rd. € 111 Mio., 30 % sollen die Bundesländer tragen und 20 % die Gemeinde bzw. der Interessent. Gleichzeitig verpflichten sich die jeweiligen Bundesländer ihrerseits die anteilige Finanzierung gemäß Wasserbautenförderungsgesetz 1985 – WBFG in der geltenden Fassung sicherzustellen.

 

Weiters gibt es noch Projekte der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, die noch nicht umgesetzt wurden und mit deren Durchführung nicht vor dem 30.06.2021 begonnen wurde. Das bedeutet, dass diese Bereiche an der österreichischen Donau noch nicht mit einem Hochwasserschutz ausgestattet sind. Mit der Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, wird daher die Möglichkeit geschaffen, alle geplanten Vorhaben der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, die am 30. Juni 2021 noch nicht mit ihrer Durchführung begonnen haben, mit nicht verbrauchten Mitteln der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, zu finanzieren.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Nettofinanzierung Bund

0

‑11.800

‑13.700

‑13.700

‑13.500

Nettofinanzierung Länder

0

‑11.800

‑13.700

‑13.700

‑13.500

Nettofinanzierung Gesamt

0

‑23.600

‑27.400

‑27.400

‑27.000

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Anfang Juni 2013 trat an der Donau ein Hochwasser auf, das in Teilbereichen Ober- und Niederösterreichs ein HQ300 erreicht und sogar geringfügig überschritten hat.

 

Im Vergleich zum Hochwasser des Jahres 2002 war die Schadenssumme allerdings geringer, obwohl beim Ereignis 2013 größere Durchflüsse an der Donau auftraten.

 

Besonders bezeichnend an der Donau ist das Machland, das noch 2002 Schäden in der Höhe von ungefähr € 500 Mio. aufwies und im Jahr 2013 "lediglich" ca. € 25 Mio. an Schäden aufgewiesen hat.

 

Der Hauptgrund dafür liegt in den seit 2006 ständig weiter errichteten Hochwasserschutzbauten, Absiedelungen und sonstigen Maßnahmen (wie beispielsweise der Weiterentwicklung der Prognosesysteme) in den von Hochwasser betroffenen Gebieten.

 

Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sowie die Länder Niederösterreich, Oberösterreich und Wien kamen aufgrund des Donau-Hochwassers des Jahres 2002 überein, für eine rasche Finanzierung und Umsetzung von Projekten des Hochwasserschutzes im gesamten Bereich der österreichischen Donau Sorge zu tragen.

 

Zur Umsetzung dieser Zielsetzung wurden zwei Vereinbarungen gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau abgeschlossen.

 

Diese beiden Vereinbarungen laufen noch. Sie umfassen in Summe 31 aktive Projekte (bauliche Hochwasserschutzanlagen) und 3 passive Projekte (Absiedelungen). Viele dieser Projekte waren bereits beim Auftreten des Hochwassers 2013 finalisiert und konnten daher große Siedlungsbereiche schützen.

 

Neben diesen beiden Vereinbarungen wurde aus Anlass des Hochwassers 2013 und den großräumigen Überflutungen im Bereich des Eferdinger Beckens eine weitere Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zum Eferdinger Becken zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich abgeschlossen.

 

Da es an der österreichischen Donau immer noch Bereiche gibt, die gegenüber einem hundertjährlichen Hochwasser (HQ100) nicht geschützt sind, ist es erforderlich, diese Bereiche mit einem Hochwasserschutz auszustatten:

 

Mit der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau soll, zwischen 2022 und 2030, die bauliche Umsetzung von 13 Hochwasserschutzprojekten (=26 Hochwasserschutzteilprojekten) finanziert werden. Das budgetäre Gesamtvolumen hiefür beträgt rd. € 222 Mio. für die Jahre 2022-2030. Hievon soll der Bund die Hälfte tragen, d.h. rd. € 111 Mio., 30 % sollen die Bundesländer tragen und 20 % die Gemeinde bzw. der Interessent. Gleichzeitig verpflichten sich die jeweiligen Bundesländer ihrerseits die anteilige Finanzierung gemäß Wasserbautenförderungsgesetz 1985 – WBFG in der geltenden Fassung sicherzustellen.

 

Weiters gibt es noch Projekte der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, die noch nicht umgesetzt wurden und mit deren Durchführung nicht vor dem 30.06.2021 begonnen wurde. Das bedeutet, dass diese Bereiche an der österreichischen Donau noch nicht mit einem Hochwasserschutz ausgestattet sind. Mit der Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, wird daher die Möglichkeit geschaffen, alle geplanten Vorhaben der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, die am 30. Juni 2021 noch nicht mit ihrer Durchführung begonnen haben, mit nicht verbrauchten Mitteln der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, zu finanzieren.

 

Auswirkungen auf die Umwelt:

Anfang Juni 2013 trat an der Donau ein Hochwasser auf, das in Teilbereichen Ober- und Niederösterreichs ein HQ300 erreicht und sogar geringfügig überschritten hat.

 

Im Vergleich zum Hochwasser des Jahres 2002 war die Schadenssumme allerdings geringer, obwohl beim Ereignis 2013 größere Durchflüsse an der Donau auftraten.

 

Besonders bezeichnend an der Donau ist das Machland, das noch 2002 Schäden in der Höhe von ungefähr € 500 Mio. aufwies und im Jahr 2013 "lediglich" ca. € 25 Mio. an Schäden aufgewiesen hat.

 

Der Hauptgrund dafür liegt in den seit 2006 ständig weiter errichteten Hochwasserschutzbauten, Absiedelungen und sonstigen Maßnahmen (wie beispielsweise der Weiterentwicklung der Prognosesysteme) in den von Hochwasser betroffenen Gebieten.

 

Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sowie die Länder Niederösterreich, Oberösterreich und Wien kamen aufgrund des Donau-Hochwassers des Jahres 2002 überein, für eine rasche Finanzierung und Umsetzung von Projekten des Hochwasserschutzes im gesamten Bereich der österreichischen Donau Sorge zu tragen.

 

Zur Umsetzung dieser Zielsetzung wurden zwei Vereinbarungen gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau abgeschlossen.

 

Diese beiden Vereinbarungen laufen noch. Sie umfassen in Summe 31 aktive Projekte (bauliche Hochwasserschutzanlagen) und 3 passive Projekte (Absiedelungen). Viele dieser Projekte waren bereits beim Auftreten des Hochwassers 2013 finalisiert und konnten daher große Siedlungsbereiche schützen.

 

Neben diesen beiden Vereinbarungen wurde aus Anlass des Hochwassers 2013 und den großräumigen Überflutungen im Bereich des Eferdinger Beckens eine weitere Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zum Eferdinger Becken zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich abgeschlossen.

 

Da es an der österreichischen Donau immer noch Bereiche gibt, die gegenüber einem hundertjährlichen Hochwasser (HQ100) nicht geschützt sind, ist es erforderlich, diese Bereiche mit einem Hochwasserschutz auszustatten:

 

Mit der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau soll, zwischen 2022 und 2030, die bauliche Umsetzung von 13 Hochwasserschutzprojekten (=26 Hochwasserschutzteilprojekten) finanziert werden. Das budgetäre Gesamtvolumen hiefür beträgt rd. € 222 Mio. für die Jahre 2022-2030. Hievon soll der Bund die Hälfte tragen, d.h. rd. € 111 Mio., 30 % sollen die Bundesländer tragen und 20 % die Gemeinde bzw. der Interessent. Gleichzeitig verpflichten sich die jeweiligen Bundesländer ihrerseits die anteilige Finanzierung gemäß Wasserbautenförderungsgesetz 1985 – WBFG in der geltenden Fassung sicherzustellen.

 

Weiters gibt es noch Projekte der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, die noch nicht umgesetzt wurden und mit deren Durchführung nicht vor dem 30.06.2021 begonnen wurde. Das bedeutet, dass diese Bereiche an der österreichischen Donau noch nicht mit einem Hochwasserschutz ausgestattet sind. Mit der Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, wird daher die Möglichkeit geschaffen, alle geplanten Vorhaben der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, die am 30. Juni 2021 noch nicht mit ihrer Durchführung begonnen haben, mit nicht verbrauchten Mitteln der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, zu finanzieren.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

BÜNDELUNG

 

3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau gebündelt mit der Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Vorhabensart:

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

Laufendes Finanzjahr:

2021

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2022

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Anfang Juni 2013 trat an der Donau ein Hochwasser auf, das in Teilbereichen Ober- und Niederösterreichs ein HQ300 erreicht und sogar geringfügig überschritten hat.

 

Im Vergleich zum Hochwasser des Jahres 2002 war die Schadenssumme allerdings geringer, obwohl beim Ereignis 2013 größere Durchflüsse an der Donau auftraten.

 

Besonders bezeichnend an der Donau ist das Machland, das noch 2002 Schäden in der Höhe von ungefähr € 500 Mio. aufwies und im Jahr 2013 "lediglich" ca. € 25 Mio. an Schäden aufgewiesen hat.

 

Der Hauptgrund dafür liegt in den seit 2006 ständig weiter errichteten Hochwasserschutzbauten, Absiedelungen und sonstigen Maßnahmen (wie beispielsweise der Weiterentwicklung der Prognosesysteme) in den von Hochwasser betroffenen Gebieten.

 

Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sowie die Länder Niederösterreich, Oberösterreich und Wien kamen aufgrund des Donau-Hochwassers des Jahres 2002 überein, für eine rasche Finanzierung und Umsetzung von Projekten des Hochwasserschutzes im gesamten Bereich der österreichischen Donau Sorge zu tragen.

 

Zur Umsetzung dieser Zielsetzung wurden zwei Vereinbarungen gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau abgeschlossen.

 

Diese beiden Vereinbarungen laufen noch. Sie umfassen in Summe 31 aktive Projekte (bauliche Hochwasserschutzanlagen) und 3 passive Projekte (Absiedelungen). Viele dieser Projekte waren bereits beim Auftreten des Hochwassers 2013 finalisiert und konnten daher große Siedlungsbereiche schützen.

 

Neben diesen beiden Vereinbarungen wurde aus Anlass des Hochwassers 2013 und den großräumigen Überflutungen im Bereich des Eferdinger Beckens eine weitere Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zum Eferdinger Becken zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich abgeschlossen.

 

Da es an der österreichischen Donau immer noch Bereiche gibt, die gegenüber einem hundertjährlichen Hochwasser (HQ100) nicht geschützt sind, ist es erforderlich, diese Bereiche mit einem Hochwasserschutz auszustatten:

 

Mit der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau soll, zwischen 2022 und 2030, die Umsetzung von 13 Hochwasserschutzprojekten (=26 Hochwasserschutzteilprojekten) finanziert werden.

 

Weiters gibt es noch Projekte der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, die noch nicht umgesetzt wurden und mit deren Durchführung nicht vor dem 30.06.2021 begonnen wurde. Das bedeutet, dass diese Bereiche an der österreichischen Donau noch nicht mit einem Hochwasserschutz ausgestattet sind. Mit der Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, wird daher die Möglichkeit geschaffen, alle geplanten Vorhaben der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, die am 30. Juni 2021 noch nicht mit ihrer Durchführung begonnen haben, mit nicht verbrauchten Mitteln der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, zu finanzieren.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Grundsätzlich ist die Nullvariante nicht möglich. Alternativen bestehen ebenfalls nicht, da eine Abgeltung von eingetretenen Hochwasserschäden bereits mittelfristig einen erhöhten Budgetaufwand bedeuten würde und Schäden an Leib, Leben und Gut der Bevölkerung und von Wirtschaftsbetrieben grundsätzlich vermieden werden können.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Als Entscheidungsgrundlage für die weitere (dritte) Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG wurde eine Kosten-Nutzenanalyse erstellt, die aufzeigt, dass der insgesamte Nutzen die Kosten der Maßnahmen übersteigt.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2027

Evaluierungsunterlagen und -methode: Keine organisatorischen Maßnahmen erforderlich.

 

Ziele

 

Ziel 1: Schutz der Bevölkerung und des Wirtschaftsraumes durch nachhaltigen Hochwasserschutz

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG: An den in Anlage 1 des Vereinbarungstextes genannten Bereichen an der österreichischen Donau, ist es erforderlich, 13 Hochwasserschutzprojekte (=26 Hochwasserschutzteilprojekte) umzusetzen, um einen Schutz vor einem hundertjährlichen Hochwasser (HQ100) gewährleisten zu können.

Zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG: 13 Hochwasserschutzprojekte (=26 Hochwasserschutzteilprojekte) wurden von 2022 bis 2030 an der österreichischen Donau realisiert (Hinweis: Evaluierungszeitpunkt ist bereits 2027).

Zur Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG: In den Ländern Niederösterreich und Wien gibt es Hochwasserschutzvorhaben der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, mit deren Durchführung am 30.06.2021 noch nicht begonnen wurde.

Zur Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG: Mit der Zusatzvereinbarung wird, für die Vereinbarungsparteien dieser, die Möglichkeit geschaffen, am 30. Juni 2021 noch nicht begonnene Vorhaben aus der 2. Vereinbarung gemäß Artikel

15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, mit nicht verbrauchten Mitteln der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zu finanzieren. Wenn es für diese Option einen Bedarf gegeben hat, wurde die Umsetzung der gegenständlichen Hochwasserschutzvorhaben mit diesen Mitteln finanziert.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Realisierung von 13 Hochwasserschutzprojekten (=26 Hochwasserschutzteilprojekten) an der österreichischen Donau mit einem geschätzten budgetären Gesamtvolumen in der Höhe von rd. € 222 Mio. für die Jahre 2022-2030 sowie Schaffung der Möglichkeit der Finanzierung von Projekten aus der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, mit deren Durchführung am 30.06.2021 noch nicht begonnen wurde, mit nicht verbrauchten Mitteln der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG

Beschreibung der Maßnahme:

Die Vereinbarung soll über die bauliche Umsetzung von 13 Hochwasserschutzprojekten (=26 Hochwasserschutzteilprojekten) im Bereich der österreichischen Donau mit einem budgetären Gesamtvolumen in der Höhe von rd. € 222 Mio. für die Jahre 2022-2030. Hievon soll der Bund 50 % tragen, die Länder 30 % und die Gemeinde bzw. der Interessent 20 %. Gleichzeitig verpflichten sich die jeweiligen Bundesländer ihrerseits die anteilige Finanzierung gemäß Wasserbautenförderungsgesetz 1985 – WBFG in der geltenden Fassung sicherzustellen.

 

Die Grundlagenplanung der Vorhaben wurde/wird von den Ländern durchgeführt, ebenso beruhen die Annahmen für den Zeitablauf sowie die Kostenschätzungen inklusive der Vorausvalorisierung auf Länderangaben, die vom BMK auf Plausibilität geprüft wurden. Die Kostenschätzungen beinhalten weiters auch Anteile für Unvorhergesehenes.

 

Mit der Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG wird, für die Vereinbarungsparteien dieser, die Möglichkeit geschaffen, am 30. Juni 2021 noch nicht begonnene Vorhaben aus der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, mit nicht verbrauchten Mitteln der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zu finanzieren.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Siehe Indikator (Ausgangszustand) der obigen Ziele.

Siehe Indikator (Zielzustand) der obigen Ziele.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

(Angaben über die ersten 5 Jahre hinausgehend finden sich im Anhang).

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Transferaufwand

0

11.800

13.700

13.700

13.500

Aufwendungen gesamt

0

11.800

13.700

13.700

13.500

 

Die Bedeckung der erforderlichen Finanzmittel des Bundes erfolgt durch Zurverfügungstellung der Mittel im jeweiligen BFG bzw. BFRG

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

– Kostenmäßige Auswirkungen

 

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Transferkosten

0

11.800

13.700

13.700

13.500

Kosten gesamt

0

11.800

13.700

13.700

13.500

 

Es handelt sich um Förderungen nach dem Wasserbautenförderungsgesetz 1985. Die Mittel werden für die Umsetzung des Projekts gemäß vorliegender Jahrestranchen verwendet.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf die öffentlichen Investitionen

Bauwirtschaft

 

Veränderung der Nachfrage

 

in Mio. Euro

2021

2022

2023

2024

2025

Investitionen öffentlich

Sonstiger Bau

0,0

23,6

27,4

27,4

27,0

Gesamtinduzierte Nachfrage

0,0

23,6

27,4

27,4

27,0

 

Unter Verwendung der „WIFO-JOANNEUM Multiplikatoren 2014 bis 2020“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende gesamtwirtschaftlichen Effekte:

 

Gesamtwirtschaftliche Effekte

2021

2022

2023

2024

2025

Wertschöpfung in Mio. €

0

29

38

40

41

Wertschöpfung in % des BIP

0,00

0,01

0,01

0,01

0,01

Importe *)

0

9

11

12

12

Beschäftigung (in JBV)

0

468

601

641

656

 

*) Ein Teil der Nachfrage fließt über Importe an das Ausland ab.

 

Belebung der Bauwirtschaft

 

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt via Objekt Modell

Unter Verwendung der „WIFO-JOANNEUM Multiplikatoren 2014 bis 2020“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende Beschäftigungseffekte:

 

Quantitative Auswirkung auf die Beschäftigung (in Jahresbeschäftigungsverhältnissen), gerundet

 

Betroffene Personengruppe

2021

2022

2023

2024

2025

unselbständig Beschäftigte

0

402

517

552

565

                davon 15 bis unter 25 Jahre

0

68

85

89

89

                davon 25 bis unter 50 Jahre

0

246

314

333

338

                davon 50 und mehr Jahre

0

89

118

130

137

selbständig Beschäftigte

0

66

84

89

91

Gesamt

0

468

601

641

656

 

Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer

nur in geringem Ausmaß

 

Auswirkungen auf die Umwelt

 

Auswirkungen auf den Wasserstand/die Wassermenge, die Wassertemperatur, die Fließgeschwindigkeit oder Gewässerstrukturen

Das Vorhaben bewirkt eine Änderung der Fließgeschwindigkeit.

Falls es zu kleinen Auswirkungen kommt, werden diese in den entsprechenden Materienrechtsverfahren abgehandelt. Darüber hinaus liegt dies in der Zuständigkeit des Projektwerbers (Interessent).

 

Auswirkungen auf Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden.

 

Erläuterung

Falls es zu kleinen Auswirkungen kommt, wird dies in den entsprechenden Materienrechtsverfahren abgehandelt. Darüber hinaus liegt dies in der Zuständigkeit des Projektwerbers (Interessent).


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

11.800

13.700

13.700

13.500

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2021

2022

2023

2024

2025

gem. BFRG/BFG

41.

 

 

11.800

13.700

13.700

13.500

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung der erforderlichen Finanzmittel des Bundes erfolgt durch Zurverfügungstellung der Mittel im jeweiligen BFG bzw. BFRG aus den Einnahmen des Katastrophenfonds des Bundes

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Keine Auswirkungen

 

Projekt – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2021

2022

2023

2024

2025

Bund

 

11.800.000,00

13.700.000,00

13.700.000,00

13.500.000,00

Länder

 

11.800.000,00

13.700.000,00

13.700.000,00

13.500.000,00

GESAMTSUMME

 

23.600.000,00

27.400.000,00

27.400.000,00

27.000.000,00

 

Körperschaft (Angaben in €)

2026

2027

2028

2029

2030

Bund

14.300.000,00

14.100.000,00

13.900.000,00

11.600.000,00

4.430.000,00

Länder

14.300.000,00

14.100.000,00

13.900.000,00

11.600.000,00

4.430.000,00

GESAMTSUMME

28.600.000,00

28.200.000,00

27.800.000,00

23.200.000,00

8.860.000,00

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Hochwasserschutz Donau

Bund

 

 

1

11.800.000,00

1

13.700.000,00

1

13.700.000,00

1

13.500.000,00

 

Länder

 

 

1

11.800.000,00

1

13.700.000,00

1

13.700.000,00

1

13.500.000,00

 

 

 

2026

2027

2028

2029

2030

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Hochwasserschutz Donau

Bund

1

14.300.000,00

1

14.100.000,00

1

13.900.000,00

1

11.600.000,00

1

4.430.000,00

 

Länder

1

14.300.000,00

1

14.100.000,00

1

13.900.000,00

1

11.600.000,00

1

4.430.000,00

 

Abgeklärt mit Ländern aufgrund der Projektplanung

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Gesamt- wirtschaft

Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

40 Mio. € Wertschöpfung oder 1 000 Jahresbeschäftigungsverhältnisse in zumindest einem der fünf untersuchten Jahre

Umwelt

Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

-       Eingriffe in den Lebensraum im Hinblick auf die Verringerung des Hochwasserschutzes oder des Schutzes vor Muren und Lawinen, Veränderungen hinsichtlich der Produktion von schadstofffreien Lebensmitteln oder Eingriffe in Naturschutzgebiete oder

-       Zerschneidung eines großflächig zusammenhängenden Waldgebietes oder einer regionstypischen Landschaft oder

-       Zunahme der versiegelten Flächen um 25 ha pro Jahr

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 221855570).