Vorblatt
Ziel(e)
- Schutz der Bevölkerung und des Wirtschaftsraumes durch nachhaltigen Hochwasserschutz
Schutzwasserwirtschaftliche Maßnahmen haben das Ziel, den Menschen (Leib und Leben) und seinen Wirtschaftsraum zu schützen und somit nachhaltig zu sichern.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Realisierung von 13 Hochwasserschutzprojekten (=26 Hochwasserschutzteilprojekten) an der österreichischen Donau mit einem geschätzten budgetären Gesamtvolumen in der Höhe von rd. € 222 Mio. für die Jahre 2022-2030 sowie Schaffung der Möglichkeit der Finanzierung von Projekten aus der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, mit deren Durchführung am 30.06.2021 noch nicht begonnen wurde, mit nicht verbrauchten Mitteln der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG
Baulich umgesetzt werden sollen 13 Hochwasserschutzprojekte (=26 Hochwasserschutzteilprojekte) an der Donau, mit einem geschätzten budgetären Gesamtvolumen in der Höhe von rd. € 222 Mio. für die Jahre 2022-2030, wovon der Bund die Hälfte, somit rd. € 111 Mio., trägt. Mit der Zusatzvereinbarung soll außerdem die Möglichkeit geschaffen werden, die bauliche Umsetzung von Projekten aus der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, mit nicht verbrauchten Mitteln der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a zu finanzieren, die am 30. Juni 2021 noch nicht mit ihrer Durchführung begonnen haben.
Wesentliche Auswirkungen
Es sind vor allem positive Auswirkungen zu erwarten, da die Bevölkerung der Gebiete, die dann über einen Schutz vor einem 100-jährlichen Hochwasser verfügen, durch dieses nicht mehr betroffen ist. Aufgrund der Kosten-Nutzen-Untersuchung ist nachgewiesen, dass durch die Maßnahmen und deren Finanzierung, der verhinderte Schaden (=Nutzen), größer als die Kosten der Maßnahmen ist.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Anfang Juni 2013 trat an der Donau ein Hochwasser auf, das in Teilbereichen Ober- und Niederösterreichs ein HQ300 erreicht und sogar geringfügig überschritten hat.
Im Vergleich zum Hochwasser des Jahres 2002 war die Schadenssumme allerdings geringer, obwohl beim Ereignis 2013 größere Durchflüsse an der Donau auftraten.
Besonders bezeichnend an der Donau ist das Machland, das noch 2002 Schäden in der Höhe von ungefähr € 500 Mio. aufwies und im Jahr 2013 "lediglich" ca. € 25 Mio. an Schäden aufgewiesen hat.
Der Hauptgrund dafür liegt in den seit 2006 ständig weiter errichteten Hochwasserschutzbauten, Absiedelungen und sonstigen Maßnahmen (wie beispielsweise der Weiterentwicklung der Prognosesysteme) in den von Hochwasser betroffenen Gebieten.
Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sowie die Länder Niederösterreich, Oberösterreich und Wien kamen aufgrund des Donau-Hochwassers des Jahres 2002 überein, für eine rasche Finanzierung und Umsetzung von Projekten des Hochwasserschutzes im gesamten Bereich der österreichischen Donau Sorge zu tragen.
Zur Umsetzung dieser Zielsetzung wurden zwei Vereinbarungen gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau abgeschlossen.
Diese beiden Vereinbarungen laufen noch. Sie umfassen in Summe 31 aktive Projekte (bauliche Hochwasserschutzanlagen) und 3 passive Projekte (Absiedelungen). Viele dieser Projekte waren bereits beim Auftreten des Hochwassers 2013 finalisiert und konnten daher große Siedlungsbereiche schützen.
Neben diesen beiden Vereinbarungen wurde aus Anlass des Hochwassers 2013 und den großräumigen Überflutungen im Bereich des Eferdinger Beckens eine weitere Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zum Eferdinger Becken zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich abgeschlossen.
Da es an der österreichischen Donau immer noch Bereiche gibt, die gegenüber einem hundertjährlichen Hochwasser (HQ100) nicht geschützt sind, ist es erforderlich, diese Bereiche mit einem Hochwasserschutz auszustatten:
Mit der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau soll, zwischen 2022 und 2030, die bauliche Umsetzung von 13 Hochwasserschutzprojekten (=26 Hochwasserschutzteilprojekten) finanziert werden. Das budgetäre Gesamtvolumen hiefür beträgt rd. € 222 Mio. für die Jahre 2022-2030. Hievon soll der Bund die Hälfte tragen, d.h. rd. € 111 Mio., 30 % sollen die Bundesländer tragen und 20 % die Gemeinde bzw. der Interessent. Gleichzeitig verpflichten sich die jeweiligen Bundesländer ihrerseits die anteilige Finanzierung gemäß Wasserbautenförderungsgesetz 1985 – WBFG in der geltenden Fassung sicherzustellen.
Weiters gibt es noch Projekte der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, die noch nicht umgesetzt wurden und mit deren Durchführung nicht vor dem 30.06.2021 begonnen wurde. Das bedeutet, dass diese Bereiche an der österreichischen Donau noch nicht mit einem Hochwasserschutz ausgestattet sind. Mit der Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, wird daher die Möglichkeit geschaffen, alle geplanten Vorhaben der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, die am 30. Juni 2021 noch nicht mit ihrer Durchführung begonnen haben, mit nicht verbrauchten Mitteln der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, zu finanzieren.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
|
in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Nettofinanzierung Bund |
0 |
‑11.800 |
‑13.700 |
‑13.700 |
‑13.500 |
|
Nettofinanzierung Länder |
0 |
‑11.800 |
‑13.700 |
‑13.700 |
‑13.500 |
|
Nettofinanzierung Gesamt |
0 |
‑23.600 |
‑27.400 |
‑27.400 |
‑27.000 |
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:
Anfang Juni 2013 trat an der Donau ein Hochwasser auf, das in Teilbereichen Ober- und Niederösterreichs ein HQ300 erreicht und sogar geringfügig überschritten hat.
Im Vergleich zum Hochwasser des Jahres 2002 war die Schadenssumme allerdings geringer, obwohl beim Ereignis 2013 größere Durchflüsse an der Donau auftraten.
Besonders bezeichnend an der Donau ist das Machland, das noch 2002 Schäden in der Höhe von ungefähr € 500 Mio. aufwies und im Jahr 2013 "lediglich" ca. € 25 Mio. an Schäden aufgewiesen hat.
Der Hauptgrund dafür liegt in den seit 2006 ständig weiter errichteten Hochwasserschutzbauten, Absiedelungen und sonstigen Maßnahmen (wie beispielsweise der Weiterentwicklung der Prognosesysteme) in den von Hochwasser betroffenen Gebieten.
Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sowie die Länder Niederösterreich, Oberösterreich und Wien kamen aufgrund des Donau-Hochwassers des Jahres 2002 überein, für eine rasche Finanzierung und Umsetzung von Projekten des Hochwasserschutzes im gesamten Bereich der österreichischen Donau Sorge zu tragen.
Zur Umsetzung dieser Zielsetzung wurden zwei Vereinbarungen gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau abgeschlossen.
Diese beiden Vereinbarungen laufen noch. Sie umfassen in Summe 31 aktive Projekte (bauliche Hochwasserschutzanlagen) und 3 passive Projekte (Absiedelungen). Viele dieser Projekte waren bereits beim Auftreten des Hochwassers 2013 finalisiert und konnten daher große Siedlungsbereiche schützen.
Neben diesen beiden Vereinbarungen wurde aus Anlass des Hochwassers 2013 und den großräumigen Überflutungen im Bereich des Eferdinger Beckens eine weitere Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zum Eferdinger Becken zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich abgeschlossen.
Da es an der österreichischen Donau immer noch Bereiche gibt, die gegenüber einem hundertjährlichen Hochwasser (HQ100) nicht geschützt sind, ist es erforderlich, diese Bereiche mit einem Hochwasserschutz auszustatten:
Mit der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau soll, zwischen 2022 und 2030, die bauliche Umsetzung von 13 Hochwasserschutzprojekten (=26 Hochwasserschutzteilprojekten) finanziert werden. Das budgetäre Gesamtvolumen hiefür beträgt rd. € 222 Mio. für die Jahre 2022-2030. Hievon soll der Bund die Hälfte tragen, d.h. rd. € 111 Mio., 30 % sollen die Bundesländer tragen und 20 % die Gemeinde bzw. der Interessent. Gleichzeitig verpflichten sich die jeweiligen Bundesländer ihrerseits die anteilige Finanzierung gemäß Wasserbautenförderungsgesetz 1985 – WBFG in der geltenden Fassung sicherzustellen.
Weiters gibt es noch Projekte der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, die noch nicht umgesetzt wurden und mit deren Durchführung nicht vor dem 30.06.2021 begonnen wurde. Das bedeutet, dass diese Bereiche an der österreichischen Donau noch nicht mit einem Hochwasserschutz ausgestattet sind. Mit der Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, wird daher die Möglichkeit geschaffen, alle geplanten Vorhaben der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, die am 30. Juni 2021 noch nicht mit ihrer Durchführung begonnen haben, mit nicht verbrauchten Mitteln der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, zu finanzieren.
Auswirkungen auf die Umwelt:
Anfang Juni 2013 trat an der Donau ein Hochwasser auf, das in Teilbereichen Ober- und Niederösterreichs ein HQ300 erreicht und sogar geringfügig überschritten hat.
Im Vergleich zum Hochwasser des Jahres 2002 war die Schadenssumme allerdings geringer, obwohl beim Ereignis 2013 größere Durchflüsse an der Donau auftraten.
Besonders bezeichnend an der Donau ist das Machland, das noch 2002 Schäden in der Höhe von ungefähr € 500 Mio. aufwies und im Jahr 2013 "lediglich" ca. € 25 Mio. an Schäden aufgewiesen hat.
Der Hauptgrund dafür liegt in den seit 2006 ständig weiter errichteten Hochwasserschutzbauten, Absiedelungen und sonstigen Maßnahmen (wie beispielsweise der Weiterentwicklung der Prognosesysteme) in den von Hochwasser betroffenen Gebieten.
Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sowie die Länder Niederösterreich, Oberösterreich und Wien kamen aufgrund des Donau-Hochwassers des Jahres 2002 überein, für eine rasche Finanzierung und Umsetzung von Projekten des Hochwasserschutzes im gesamten Bereich der österreichischen Donau Sorge zu tragen.
Zur Umsetzung dieser Zielsetzung wurden zwei Vereinbarungen gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau abgeschlossen.
Diese beiden Vereinbarungen laufen noch. Sie umfassen in Summe 31 aktive Projekte (bauliche Hochwasserschutzanlagen) und 3 passive Projekte (Absiedelungen). Viele dieser Projekte waren bereits beim Auftreten des Hochwassers 2013 finalisiert und konnten daher große Siedlungsbereiche schützen.
Neben diesen beiden Vereinbarungen wurde aus Anlass des Hochwassers 2013 und den großräumigen Überflutungen im Bereich des Eferdinger Beckens eine weitere Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zum Eferdinger Becken zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich abgeschlossen.
Da es an der österreichischen Donau immer noch Bereiche gibt, die gegenüber einem hundertjährlichen Hochwasser (HQ100) nicht geschützt sind, ist es erforderlich, diese Bereiche mit einem Hochwasserschutz auszustatten:
Mit der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau soll, zwischen 2022 und 2030, die bauliche Umsetzung von 13 Hochwasserschutzprojekten (=26 Hochwasserschutzteilprojekten) finanziert werden. Das budgetäre Gesamtvolumen hiefür beträgt rd. € 222 Mio. für die Jahre 2022-2030. Hievon soll der Bund die Hälfte tragen, d.h. rd. € 111 Mio., 30 % sollen die Bundesländer tragen und 20 % die Gemeinde bzw. der Interessent. Gleichzeitig verpflichten sich die jeweiligen Bundesländer ihrerseits die anteilige Finanzierung gemäß Wasserbautenförderungsgesetz 1985 – WBFG in der geltenden Fassung sicherzustellen.
Weiters gibt es noch Projekte der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, die noch nicht umgesetzt wurden und mit deren Durchführung nicht vor dem 30.06.2021 begonnen wurde. Das bedeutet, dass diese Bereiche an der österreichischen Donau noch nicht mit einem Hochwasserschutz ausgestattet sind. Mit der Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, wird daher die Möglichkeit geschaffen, alle geplanten Vorhaben der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, die am 30. Juni 2021 noch nicht mit ihrer Durchführung begonnen haben, mit nicht verbrauchten Mitteln der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, zu finanzieren.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
BÜNDELUNG
3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau gebündelt mit der Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau
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Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie |
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Vorhabensart: |
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG |
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Laufendes Finanzjahr: |
2021 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2022 |
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Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Problemanalyse
Problemdefinition
Anfang Juni 2013 trat an der Donau ein Hochwasser auf, das in Teilbereichen Ober- und Niederösterreichs ein HQ300 erreicht und sogar geringfügig überschritten hat.
Im Vergleich zum Hochwasser des Jahres 2002 war die Schadenssumme allerdings geringer, obwohl beim Ereignis 2013 größere Durchflüsse an der Donau auftraten.
Besonders bezeichnend an der Donau ist das Machland, das noch 2002 Schäden in der Höhe von ungefähr € 500 Mio. aufwies und im Jahr 2013 "lediglich" ca. € 25 Mio. an Schäden aufgewiesen hat.
Der Hauptgrund dafür liegt in den seit 2006 ständig weiter errichteten Hochwasserschutzbauten, Absiedelungen und sonstigen Maßnahmen (wie beispielsweise der Weiterentwicklung der Prognosesysteme) in den von Hochwasser betroffenen Gebieten.
Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sowie die Länder Niederösterreich, Oberösterreich und Wien kamen aufgrund des Donau-Hochwassers des Jahres 2002 überein, für eine rasche Finanzierung und Umsetzung von Projekten des Hochwasserschutzes im gesamten Bereich der österreichischen Donau Sorge zu tragen.
Zur Umsetzung dieser Zielsetzung wurden zwei Vereinbarungen gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau abgeschlossen.
Diese beiden Vereinbarungen laufen noch. Sie umfassen in Summe 31 aktive Projekte (bauliche Hochwasserschutzanlagen) und 3 passive Projekte (Absiedelungen). Viele dieser Projekte waren bereits beim Auftreten des Hochwassers 2013 finalisiert und konnten daher große Siedlungsbereiche schützen.
Neben diesen beiden Vereinbarungen wurde aus Anlass des Hochwassers 2013 und den großräumigen Überflutungen im Bereich des Eferdinger Beckens eine weitere Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zum Eferdinger Becken zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich abgeschlossen.
Da es an der österreichischen Donau immer noch Bereiche gibt, die gegenüber einem hundertjährlichen Hochwasser (HQ100) nicht geschützt sind, ist es erforderlich, diese Bereiche mit einem Hochwasserschutz auszustatten:
Mit der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau soll, zwischen 2022 und 2030, die Umsetzung von 13 Hochwasserschutzprojekten (=26 Hochwasserschutzteilprojekten) finanziert werden.
Weiters gibt es noch Projekte der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, die noch nicht umgesetzt wurden und mit deren Durchführung nicht vor dem 30.06.2021 begonnen wurde. Das bedeutet, dass diese Bereiche an der österreichischen Donau noch nicht mit einem Hochwasserschutz ausgestattet sind. Mit der Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, wird daher die Möglichkeit geschaffen, alle geplanten Vorhaben der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, die am 30. Juni 2021 noch nicht mit ihrer Durchführung begonnen haben, mit nicht verbrauchten Mitteln der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, zu finanzieren.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Grundsätzlich ist die Nullvariante nicht möglich. Alternativen bestehen ebenfalls nicht, da eine Abgeltung von eingetretenen Hochwasserschäden bereits mittelfristig einen erhöhten Budgetaufwand bedeuten würde und Schäden an Leib, Leben und Gut der Bevölkerung und von Wirtschaftsbetrieben grundsätzlich vermieden werden können.
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
Als Entscheidungsgrundlage für die weitere (dritte) Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG wurde eine Kosten-Nutzenanalyse erstellt, die aufzeigt, dass der insgesamte Nutzen die Kosten der Maßnahmen übersteigt.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2027
Evaluierungsunterlagen und -methode: Keine organisatorischen Maßnahmen erforderlich.
Ziele
Ziel 1: Schutz der Bevölkerung und des Wirtschaftsraumes durch nachhaltigen Hochwasserschutz
Wie sieht Erfolg aus:
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Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
|
Zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG: An den in Anlage 1 des Vereinbarungstextes genannten Bereichen an der österreichischen Donau, ist es erforderlich, 13 Hochwasserschutzprojekte (=26 Hochwasserschutzteilprojekte) umzusetzen, um einen Schutz vor einem hundertjährlichen Hochwasser (HQ100) gewährleisten zu können. |
Zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG: 13 Hochwasserschutzprojekte (=26 Hochwasserschutzteilprojekte) wurden von 2022 bis 2030 an der österreichischen Donau realisiert (Hinweis: Evaluierungszeitpunkt ist bereits 2027). |
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Zur Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG: In den Ländern Niederösterreich und Wien gibt es Hochwasserschutzvorhaben der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, mit deren Durchführung am 30.06.2021 noch nicht begonnen wurde. |
Zur Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG: Mit der Zusatzvereinbarung wird, für die Vereinbarungsparteien dieser, die Möglichkeit geschaffen, am 30. Juni 2021 noch nicht begonnene Vorhaben aus der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, mit nicht verbrauchten Mitteln der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zu finanzieren. Wenn es für diese Option einen Bedarf gegeben hat, wurde die Umsetzung der gegenständlichen Hochwasserschutzvorhaben mit diesen Mitteln finanziert. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Realisierung von 13 Hochwasserschutzprojekten (=26 Hochwasserschutzteilprojekten) an der österreichischen Donau mit einem geschätzten budgetären Gesamtvolumen in der Höhe von rd. € 222 Mio. für die Jahre 2022-2030 sowie Schaffung der Möglichkeit der Finanzierung von Projekten aus der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, mit deren Durchführung am 30.06.2021 noch nicht begonnen wurde, mit nicht verbrauchten Mitteln der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG
Beschreibung der Maßnahme:
Die Vereinbarung soll über die bauliche Umsetzung von 13 Hochwasserschutzprojekten (=26 Hochwasserschutzteilprojekten) im Bereich der österreichischen Donau mit einem budgetären Gesamtvolumen in der Höhe von rd. € 222 Mio. für die Jahre 2022-2030. Hievon soll der Bund 50 % tragen, die Länder 30 % und die Gemeinde bzw. der Interessent 20 %. Gleichzeitig verpflichten sich die jeweiligen Bundesländer ihrerseits die anteilige Finanzierung gemäß Wasserbautenförderungsgesetz 1985 – WBFG in der geltenden Fassung sicherzustellen.
Die Grundlagenplanung der Vorhaben wurde/wird von den Ländern durchgeführt, ebenso beruhen die Annahmen für den Zeitablauf sowie die Kostenschätzungen inklusive der Vorausvalorisierung auf Länderangaben, die vom BMK auf Plausibilität geprüft wurden. Die Kostenschätzungen beinhalten weiters auch Anteile für Unvorhergesehenes.
Mit der Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG wird, für die Vereinbarungsparteien dieser, die Möglichkeit geschaffen, am 30. Juni 2021 noch nicht begonnene Vorhaben aus der 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, mit nicht verbrauchten Mitteln der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zu finanzieren.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
|
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
|
Siehe Indikator (Ausgangszustand) der obigen Ziele. |
Siehe Indikator (Zielzustand) der obigen Ziele. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
(Angaben über die ersten 5 Jahre hinausgehend finden sich im Anhang).
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
|
in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Transferaufwand |
0 |
11.800 |
13.700 |
13.700 |
13.500 |
|
Aufwendungen gesamt |
0 |
11.800 |
13.700 |
13.700 |
13.500 |
Die Bedeckung der erforderlichen Finanzmittel des Bundes erfolgt durch Zurverfügungstellung der Mittel im jeweiligen BFG bzw. BFRG
Finanzielle Auswirkungen für die Länder
– Kostenmäßige Auswirkungen
|
in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Transferkosten |
0 |
11.800 |
13.700 |
13.700 |
13.500 |
|
Kosten gesamt |
0 |
11.800 |
13.700 |
13.700 |
13.500 |
Es handelt sich um Förderungen nach dem Wasserbautenförderungsgesetz 1985. Die Mittel werden für die Umsetzung des Projekts gemäß vorliegender Jahrestranchen verwendet.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.
Nachfrageseitige Auswirkungen auf die öffentlichen Investitionen
Bauwirtschaft
Veränderung der Nachfrage
|
in Mio. Euro |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
|
Investitionen öffentlich |
Sonstiger Bau |
0,0 |
23,6 |
27,4 |
27,4 |
27,0 |
|
Gesamtinduzierte Nachfrage |
0,0 |
23,6 |
27,4 |
27,4 |
27,0 |
|
Unter Verwendung der „WIFO-JOANNEUM Multiplikatoren 2014 bis 2020“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende gesamtwirtschaftlichen Effekte:
|
Gesamtwirtschaftliche Effekte |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Wertschöpfung in Mio. € |
0 |
29 |
38 |
40 |
41 |
|
Wertschöpfung in % des BIP |
0,00 |
0,01 |
0,01 |
0,01 |
0,01 |
|
Importe *) |
0 |
9 |
11 |
12 |
12 |
|
Beschäftigung (in JBV) |
0 |
468 |
601 |
641 |
656 |
*) Ein Teil der Nachfrage fließt über Importe an das Ausland ab.
Belebung der Bauwirtschaft
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt via Objekt Modell
Unter Verwendung der „WIFO-JOANNEUM Multiplikatoren 2014 bis 2020“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende Beschäftigungseffekte:
Quantitative Auswirkung auf die Beschäftigung (in Jahresbeschäftigungsverhältnissen), gerundet
|
Betroffene Personengruppe |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
unselbständig Beschäftigte |
0 |
402 |
517 |
552 |
565 |
|
davon 15 bis unter 25 Jahre |
0 |
68 |
85 |
89 |
89 |
|
davon 25 bis unter 50 Jahre |
0 |
246 |
314 |
333 |
338 |
|
davon 50 und mehr Jahre |
0 |
89 |
118 |
130 |
137 |
|
selbständig Beschäftigte |
0 |
66 |
84 |
89 |
91 |
|
Gesamt |
0 |
468 |
601 |
641 |
656 |
Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer
nur in geringem Ausmaß
Auswirkungen auf die Umwelt
Auswirkungen auf den Wasserstand/die Wassermenge, die Wassertemperatur, die Fließgeschwindigkeit oder Gewässerstrukturen
Das Vorhaben bewirkt eine Änderung der Fließgeschwindigkeit.
Falls es zu kleinen Auswirkungen kommt, werden diese in den entsprechenden Materienrechtsverfahren abgehandelt. Darüber hinaus liegt dies in der Zuständigkeit des Projektwerbers (Interessent).
Auswirkungen auf Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden.
Erläuterung
Falls es zu kleinen Auswirkungen kommt, wird dies in den entsprechenden Materienrechtsverfahren abgehandelt. Darüber hinaus liegt dies in der Zuständigkeit des Projektwerbers (Interessent).
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
|
in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
|
11.800 |
13.700 |
13.700 |
13.500 |
|
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
gem. BFRG/BFG |
41. |
|
|
11.800 |
13.700 |
13.700 |
13.500 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung der erforderlichen Finanzmittel des Bundes erfolgt durch Zurverfügungstellung der Mittel im jeweiligen BFG bzw. BFRG aus den Einnahmen des Katastrophenfonds des Bundes
Laufende Auswirkungen – Transferaufwand
Keine Auswirkungen
Projekt – Transferaufwand
|
Körperschaft (Angaben in €) |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Bund |
|
11.800.000,00 |
13.700.000,00 |
13.700.000,00 |
13.500.000,00 |
|
Länder |
|
11.800.000,00 |
13.700.000,00 |
13.700.000,00 |
13.500.000,00 |
|
GESAMTSUMME |
|
23.600.000,00 |
27.400.000,00 |
27.400.000,00 |
27.000.000,00 |
|
Körperschaft (Angaben in €) |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
|
Bund |
14.300.000,00 |
14.100.000,00 |
13.900.000,00 |
11.600.000,00 |
4.430.000,00 |
|
Länder |
14.300.000,00 |
14.100.000,00 |
13.900.000,00 |
11.600.000,00 |
4.430.000,00 |
|
GESAMTSUMME |
28.600.000,00 |
28.200.000,00 |
27.800.000,00 |
23.200.000,00 |
8.860.000,00 |
|
|
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|||||
|
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
|
Hochwasserschutz Donau |
Bund |
|
|
1 |
11.800.000,00 |
1 |
13.700.000,00 |
1 |
13.700.000,00 |
1 |
13.500.000,00 |
|
|
Länder |
|
|
1 |
11.800.000,00 |
1 |
13.700.000,00 |
1 |
13.700.000,00 |
1 |
13.500.000,00 |
|
|
|
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
|||||
|
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
|
Hochwasserschutz Donau |
Bund |
1 |
14.300.000,00 |
1 |
14.100.000,00 |
1 |
13.900.000,00 |
1 |
11.600.000,00 |
1 |
4.430.000,00 |
|
|
Länder |
1 |
14.300.000,00 |
1 |
14.100.000,00 |
1 |
13.900.000,00 |
1 |
11.600.000,00 |
1 |
4.430.000,00 |
Abgeklärt mit Ländern aufgrund der Projektplanung
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
|
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
|
Gesamt- wirtschaft |
Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen |
40 Mio. € Wertschöpfung oder 1 000 Jahresbeschäftigungsverhältnisse in zumindest einem der fünf untersuchten Jahre |
|
Umwelt |
Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden |
- Eingriffe in den Lebensraum im Hinblick auf die Verringerung des Hochwasserschutzes oder des Schutzes vor Muren und Lawinen, Veränderungen hinsichtlich der Produktion von schadstofffreien Lebensmitteln oder Eingriffe in Naturschutzgebiete oder - Zerschneidung eines großflächig zusammenhängenden Waldgebietes oder einer regionstypischen Landschaft oder - Zunahme der versiegelten Flächen um 25 ha pro Jahr |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 221855570).