1538 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1536 der Beilagen): 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B‑VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau

Hauptgesichtspunkte der Vereinbarung:

Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung ist die Finanzierung von effizienten Schutzmaßnahmen vor künftigen Hochwasserereignissen (bis HQ100, d.h. hundertjährlichen Hochwasserereignissen) an der österreichischen Donau.

Diese eigenständige Vereinbarung existiert neben den beiden, bereits abgeschlossenen Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien betreffend Hochwasserschutzmaßnahmen an der österreichischen Donau (vgl. BGBl. II Nr. 67/2007, BGBl. I Nr. 201/2013).

 

Finanzielle Auswirkungen:

Bei Gesamtkosten von € 222.060.000 im Zeitraum von 2022 bis 2030 beläuft sich der 50%-ige Bundesanteil auf € 111.030.000.

 

Kompetenzgrundlage:

Der Wirkungsbereich des Bundes im Sinne des Art. 15a Abs. 1 B‑VG ist durch Art. 10 Abs. 1 Z 10 B‑VG (Regulierung und Instandhaltung der Gewässer zum Zweck der unschädlichen Ableitung der Hochfluten) und Art. 17 B‑VG (Privatwirtschaftsverwaltung, Förderwesen) berührt.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Singer die Abgeordneten Melanie Erasim, MSc, Dr. Johannes Margreiter und Dipl.‑Ing. Gerhard Deimek sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung samt Anlagen 1 und 2 zu empfehlen.

 

 

 

 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau samt Anlagen 1 und 2 (1536 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2022 06 20

                                  Johann Singer                                                            Alois Stöger, diplômé

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann