1539 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1537 der Beilagen): Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau

Hauptgesichtspunkte der Vereinbarung:

Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung ist die Sicherstellung der Finanzierung von Hochwasserschutzvorhaben (für den Schutz vor Hochwasserereignissen bis HQ100, d.h. hundertjährlichen Hochwasserereignissen) an der österreichischen Donau der 2. Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG, BGBl. I Nr. 201/2013, die am 30. Juni 2021 noch nicht begonnen wurden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Geplant ist, die am 30. Juni 2021 noch nicht begonnenen Vorhaben der 2. Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über den Hochwasserschutz an der Donau, bis 2023 abzuschließen bzw. deren Finanzierung sicherzustellen.

Die Vorhaben wurden, durch die Länder Niederösterreich und Wien, dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie mitgeteilt. Die dafür erforderlichen Fördermittel müssen aus der 3. Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über den Hochwasserschutz an der Donau aufgebracht werden.

 

Kompetenzgrundlage:

Der Wirkungsbereich des Bundes im Sinne des Art. 15a Abs. 1 B‑VG ist durch Art. 10 Abs. 1 Z 10 B‑VG (Regulierung und Instandhaltung der Gewässer zum Zweck der unschädlichen Ableitung der Hochfluten) und Art. 17 B‑VG (Privatwirtschaftsverwaltung, Förderwesen) berührt.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Singer die Abgeordneten Melanie Erasim, MSc, Dr. Johannes Margreiter und Dipl.‑Ing. Gerhard Deimek sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

 

 

 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (1537 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2022 06 20

                                  Johann Singer                                                            Alois Stöger, diplômé

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann