1546 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend COVID-19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen: Datenaktualisierung – Reihe BUND 2022/12 (III-612 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich

aller Bundesministerien und aller Bundesländer sowie Stadt Wien

betreffend COVID-19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen: Datenaktualisierung

getroffen hat.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 21. Sitzung am 10. Mai 2022 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 21. Juni 2022 behandelt.

 

23. Sitzung am 21. Juni 2022

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Mag. Eva Blimlinger, Mag. Gerald Loacker, Franz Hörl, Mag. Karin Greiner, Kai Jan Krainer sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. und die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend COVID-19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen: Datenaktualisierung – Reihe BUND 2022/12 (III-612 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2022 06 21

                            Mag. Eva Blimlinger                                           Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann