1549 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Haushaltsrücklagen des Bundes – Reihe BUND 2020/21 (III-145 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich der

Bundesministerien für Finanzen, für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Haushaltsrücklagen des Bundes

getroffen hat.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 8. Sitzung vom 15. September 2020 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Hermann Gahr die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 21. Juni 2022 behandelt.

 

23. Sitzung am 21. Juni 2022

 

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Erwin Angerer, Mag. Gerald Loacker, Andreas Kühberger, Mag. Karin Greiner, Mag. Nina Tomaselli sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. und die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Haushaltsrücklagen des Bundes – Reihe BUND 2020/21 (III-145 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2022 06 21

                                 Hermann Gahr                                                Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann