1564 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie
über das Volksbegehren "Kauf Regional" (1180 der Beilagen)
Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:
Volksbegehren „Kauf Regional
Wir fordern, dass der Wettbewerbsnachteil unserer regionalen Wirtschaftsbetriebe, die das Rückgrat unserer Städte bilden, gegenüber dem „niederlassungslosen“ Online Handel durch (verfassungs-) gesetzliche Änderungen ausgeglichen wird. Eine zweckgebundene Regionaltransferabgabe des Online Handels oder die Senkung der Mehrwertsteuer des stationären Handels sind Beispiele dafür. Von Online Handel wie Amazon sollte Solidarität eingefordert werden, regionale Arbeitsplätze müssen verteidigt werden!
Begründung:
Volksbegehren zur Rettung unserer Innenstädte:
KAUF REGIONAL – REGIONALTRANSFERABGABE FÜR DEN ONLINE HANDEL (AMAZON)
Volksbegehren „Kauf Regional“ Wir fordern, dass der Wettbewerbsnachteil unserer regionalen Wirtschaftsbetriebe, die das Rückgrat unserer Städte bilden, gegenüber dem „niederlassungslosen“ Online Handel durch (verfassungs-) gesetzliche Änderungen ausgeglichen wird. Eine zweckgebundene Regionaltransferabgabe des Online Handels oder die Senkung der Mehrwertsteuer des stationären Handels sind Beispiele dafür. Von Online Handel wie Amazon sollte Solidarität eingefordert werden, regionale Arbeitsplätze müssen verteidigt werden!
RETTEN WIR DIE INNENSTÄDTE – VERGLEICHEN SIE SELBST
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Amazon (Online Händler) |
Wir (Regionaler niedergelassener Handel) |
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*Anonymer amerikanischer Betrieb mit Zentrallager |
*Rückgrat unserer heimischen Wirtschaft mit Persönlichkeit |
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*Monopolist und Mindestlohnzahler, Steuerverschiebung in Steueroasen |
*Schafft qualifizierte Arbeitsplätze und zahlt alle Steuern vor Ort |
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*Corona Krisengewinner: Amazon Eigentümer- Reichster Mensch der Welt mit minimaler Steuerlast |
*Engagiert sich in unseren Vereinen, schafft Infrastruktur und Versorgung, Herzstück der Innenstadt |
UNSERE FORDERUNGEN – UNTERSTÜTZEN SIE UNS
1. Gewinne von multinationalen Digitalkonzernen müssen in ÖSTERREICH versteuert werden! (und nicht auf CAYMAN ISLAND) !
Durch Steuertricks, wie die Verschiebung von Lizenz- und Patentgebühren und die konzerninterne Verrechnung von massiv überhöhten Kosten, schaffen es die großen Online Konzerne, Gewinne in Steueroasen zu verschieben. Laut Fachmedien zahlt Apple weniger als 1 % Gewinnsteuer in der EU. Das muss sich ändern!
2. Geringerer Umsatzsteuersatz für den niedergelassenen Handel!
Der Gesetzgeber hat im Jahre 1963 mit der Schaffung des ermäßigten Steuersatzes von 10 % (gegenüber 20 % Normalsteuersatz) gewisse Bereiche, Produkte gegenüber anderen verbilligt.
Ursprünglich sollte es sich um „bestimmte Güter des lebensnotwendigen Bedarfs“ handeln. Mittlerweile unterliegt aber selbst die Vermietung von Camping einem Steuersatz von 10 %.
In der heutigen Zeit geht es um das Überleben des stationären Handels. Aus diesem Grunde sollten die Umsatzsteuersätze nach dem Beitrag zur regionalen Arbeitsplatzerhaltung differenziert werden.
Das heißt konkret, dass für dasselbe Produkt weniger Umsatzsteuer anfällt, wenn es vor Ort gekauft wird.
3. Zweckgebundene Regionalabgabe des Online Handels für Regionalgesellschaft/Regionalfonds / Regionalvereine!
Ohne regionale Arbeitsplätze werden nicht nur die Ortskerne sterben, sondern auch das Vereinsleben, die Gaststätten, die Feuerwehren und am Ende auch die ganze andere Infrastruktur. Aus diesem Grunde sollten auch die Online Händler mit einer temporären Regionaltransferabgabe ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung unserer Ortskerne beitragen.
4. Verpflichtende Bewerbung der Städte u. Orte durch den ORF !
Der durch Zwangsabgaben finanzierte ORF mit seinen 9 Landesstudios sollte seinen Beitrag zur Aktivierung regionaler Ortskerne verpflichtend leisten. Neben einem fixen Volumen an Werbezeiten für einzelne Regionen, sollten Maßnahmen vor Ort die Vorteile des regionalen Konsums ganz klar hervorheben.
5. Öffentliche Abstimmung im Parlament ohne Klubzwang
über die oben angeführten Maßnahmen
MEHR VOR ORT – WERDEN SIE AKTIV
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Weniger Pendler = |
Weniger Verkehr = |
Weniger CO2 |
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Weniger Online = |
Weniger Retoure = |
Weniger CO2 |
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Mehr vor Ort = |
Mehr Regionalbudget = |
Mehr Infrastruktur |
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Mehr vor Ort = |
Mehr Vereinsleben = |
Mehr Miteinander |
2.
Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:
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Vor- und Familienname |
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Bevollmächtigte(r) |
Eduard EGGER |
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1. Stellvertreter(in) |
Andreas PALLI |
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2. Stellvertreter(in) |
Mag. pharm. Rene Günter MOSER |
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3. Stellvertreter(in) |
Silke Nicole SCHIEG |
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4. Stellvertreter(in) |
Johannes NEUBAUER |
3.
Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 19. Oktober 2021 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.
Bundeswahlbehörde
Zl. 2021-0.713.680
Volksbegehren „Kauf Regional“
Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 19. Oktober 2021 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Kauf Regional“ festgestellt:
|
Gebiet |
Stimmberechtigte |
Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen) |
Stimmbeteiligung in % |
|
Burgenland |
233.256 |
4.112 |
1,76 |
|
Kärnten |
435.267 |
9.490 |
2,18 |
|
Niederösterreich |
1.294.836 |
30.991 |
2,39 |
|
Oberösterreich |
1.101.798 |
28.402 |
2,58 |
|
Salzburg |
393.896 |
10.504 |
2,67 |
|
Steiermark |
958.335 |
20.682 |
2,16 |
|
Tirol |
541.420 |
9.328 |
1,72 |
|
Vorarlberg |
275.107 |
4.832 |
1,76 |
|
Wien |
1.140.166 |
27.954 |
2,45 |
|
Österreich |
6.374.081 |
146.295 |
2,30 |
Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.
Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:
AL Mag. Robert Stein
4.
Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen
|
Gebiet |
Stimm-berechtigte |
Unterstützungs-erklärungen + Eintragungen |
Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen |
Unterstützungserklärungen |
Eintragungen |
|
Burgenland |
233.256 |
4.112 |
1,76 % |
2.341 |
1.771 |
|
Kärnten |
435.267 |
9.490 |
2,18 % |
4.975 |
4.515 |
|
Niederösterreich |
1.294.836 |
30.991 |
2,39 % |
16.570 |
14.421 |
|
Oberösterreich |
1.101.798 |
28.402 |
2,58 % |
13.425 |
14.977 |
|
Salzburg |
393.896 |
10.504 |
2,67 % |
4.198 |
6.306 |
|
Steiermark |
958.335 |
20.682 |
2,16 % |
11.773 |
8.909 |
|
Tirol |
541.420 |
9.328 |
1,72 % |
4.853 |
4.475 |
|
Vorarlberg |
275.107 |
4.832 |
1,76 % |
1.887 |
2.945 |
|
Wien |
1.140.166 |
27.954 |
2,45 % |
19.318 |
8.636 |
|
Österreich |
6.374.081 |
146.295 |
2,30 % |
79.340 |
66.955 |
“
Das Volksbegehren wurde von 146.295 Stimmberechtigten unterstützt (Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen).
Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat das gegenständliche Volksbegehren in seiner Sitzung am 10. März 2022 in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA ergriff in der Debatte die Abgeordneten der Ausschussobmann Abgeordneter Peter Haubner das Wort. Anschließend hat der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie die Beratungen einstimmig vertagt.
In seiner Sitzung am 21. Juni 2022 hat der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie das gegenständliche Volksbegehren erneut in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG-NR wurden der Bevollmächtigte im Sinne des Volksbegehrensgesetzes Eduard Egger und dessen 1. Stellvertreter Mag. Andreas Palli beigezogen. Außerdem wurde vor Beginn der Verhandlungen einstimmig die Durchführung eines öffentlichen Hearings gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG-NR beschlossen, dem nach § 40 Abs. 1 GOG-NR einstimmig folgende Expertin und Experten beigezogen wurden:
- SC DDr. Gunter Mayr
- Mag. Rainer Will
- Mag. Patricia Grubmiller
Zu Beginn der Debatte gaben der Bevollmächtigte Eduard Egger und sein 1. Stellvertreter Mag. Andreas Palli sowie die Experten SC DDr. Gunter Mayr und Mag. Rainer Will einleitende Stellungnahmen ab. An der folgenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Mag. Dr. Petra Oberrauner, Maximilian Lercher, Erwin Angerer, Dr. Elisabeth Götze, Mag. Gerald Loacker, Christoph Stark, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA und Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer. Außerdem beantwortete Mag. Patricia Grubmiller einzelne Fragen der Ausschussmitglieder.
Der Bevollmächtigte des Volksbegehrens im Sinne des § 3 Abs. 4 lit. b des Volksbegehrengesetzes 1973 legte eine abweichende persönliche Stellungnahme vor. Diese ist dem Ausschussbereicht angeschlossen.
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2022 06 21
Eva-Maria Himmelbauer, BSc Peter Haubner
Berichterstatterin Obmann