Anlage
Anlage zum Bericht 1564 d.B. XXVII. GP
Abweichende persönliche Stellungnahme des Bevollmächtigten des Volksbegehrens „Kauf Regional“ Eduard Egger gemäß § 42 Abs. 1 GOG-NR
Als normaler Bürger hat man gewissen Respekt vor dem Gesetzgeber. Man überlegt sich, wie könnte man Themen in den Fokus der Politik bringen, die wirklich die Leute, die Menschen um uns herum berühren.
Solch ein Thema ist die Übermacht von Amazon, die unsere Innenstädte, unsere Betriebe, unsere Vereine und am Ende uns alle vor eine große Herausforderung stellen wird.
Die Schaffung der Europäischen Union und deren Politik hat die Aufgabe, uns als Volk beziehungsweise das Wirtschaftstreiben des Volkes und dessen Wettbewerbsnachteile auszugleichen, die durch gewisse Ungleichheiten eines völlig unterschiedlichen Marktes entstanden sind!
So wie die Photovoltaik-Anlagen erst den Markt erobern konnten, nachdem diese dementsprechend gefördert wurden, gehört hier auch unseren Händler, Geschäften (und seien diese noch so klein) schnellstens geholfen, ansonsten wird es diese nicht mehr geben!
In der heutigen Zeit ist es so, dass ein kleines Schuhgeschäft in einer Stadt oder Gemeinde ja gar keine Chance hat, gegen einen Online-Giganten ins Feld zu ziehen, der noch dazu doppelt so viel wert ist, wie das komplette Bruttoinlandsprodukt von Österreich!
Man denke nur an das leidige Thema rund ums Kaufhaus Österreich!
Amazon gegen Herbert Huber!
Der Schuhverkäufer und Besitzer eines kleinen Geschäfts! Auch für den ist das Begehren dieses Volksbegehrens. Einer der stationär verkauft und leider mit einer anderen Besteuerung beglückt wird als jemand, der über den Online-Vertrieb seine Geschäfte macht.
Dieser Wettbewerbsnachteil kann gerne mit jemanden verglichen werden, der auf 2000 m Seehöhe eine Landwirtschaft betreibt und ganz andere Herausforderungen, Nachteile und eine Wettbewerbsverzerrung hat, als ein landwirtschaftlicher Industriebetrieb im Flachland.
Leider wurde dies im Ausschuss eher mit, ich nenne es mal „Ignoranz und Arroganz“ behandelt.
Es ist für mich einfach nicht nachvollziehbar und nicht klar, wie Frau Eva-Maria Himmelbauer von der ÖVP sagen kann, die Forderungen aus dem Volksbegehren seien innovations- und digitalisierungshemmend. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum die Fraktionen der Grünen und Neos hier unisono dagegen sind, aber alle betonen und derselben Meinung sind, wie wichtig es sei, dass man dieses Volksbegehren gemacht habe!
Einzig und allein die FPÖ und die SPÖ haben hier die Thematik erkannt, und sie stimmen auch mit unseren Forderungen überein, dass hier der Gesetzgeber gefordert ist, massiv in diesen Wettbewerbsnachteil einzugreifen.
Für mich als Bürger von Österreich ist es unbegreiflich, dass ÖVP, Neos und Grüne dieses Thema und diese Forderung einer Differenzierung des Umsatzsteuersatzes nach Vertriebsstätte mit Argumenten ausweichen, die nicht nachvollziehbar sind!
Das Hauptaugenmerk dieser Parteien liegt einzig und allein dabei auf dem EU-Recht bzw. darauf, dass dieses Begehren nicht EU-konform sei.
Gerade die EU hat doch die Aufgabe, die Rechte der Bürger und Bürgerinnen von Österreich sowie die Wettbewerbsnachteile und Wettbewerbsverzerrung auszugleichen.
In diesem Sinne kann ich nur fordern, dass solch ein Thema, das unter den Fingernägeln brennt, unser Handelssterben verhindert und damit Arbeitsplätze garantiert, von allen Parteien mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag oder einer anderen politischen Lösung viel massiver betrachtet wird!
Eduard Egger
29. Juni 2022