Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU‑Förderungsgesetz) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU‑Förderungsgesetz) erlassen wird, BGBl. Nr. 432/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 228/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 7 Abs. 2 wird die Wortfolge „750 Millionen Euro“ durch die Wortfolge „1 Milliarde Euro“ ersetzt.

2. Nach § 10 Abs. 16 wird folgender Abs. 17 angefügt:

„(17) § 7 Abs. 2 in der Fassung BGBl. I Nr. xxx/2022 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“