1578 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 2508/A der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXVII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird

Die Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 18. Mai 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Österreich ist mit einer Reihe von krisenhaften Entwicklungen konfrontiert: Der verheerende Krieg in der Ukraine mit seinen sozialen und wirtschaftlichen Folgen, die höchste Teuerung seit 40 Jahren und eine Pandemie, die nach wie vor nicht ausgestanden und bewältigt ist. Darüber hinaus hat Österreich große Zukunftsaufgaben wie die Energiewende, die Aufrechterhaltung der sozialen Sicherheit oder eine umfassende Pflegereform zu bewältigen. Für all diese Herausforderungen bräuchte es eine handlungsfähige Regierung, die die Arbeit für die Bevölkerung in den Mittelpunkt stellt. Stattdessen ist die Bundesregierung fast ausschließlich mit sich selbst beschäftigt. Seit dem Amtsantritt der von ÖVP und Grünen gebildeten Bundesregierung am 7. Jänner 2020 gab es drei Bundeskanzler und drei Gesundheitsminister. Insgesamt erlebte Österreich 14 Minister*innen-Wechsel – und das in nur zwei Jahren.

Ein Unternehmen, das in zwei Jahren drei Mal seinen Vorstandsvorsitzenden wechselt und 14 Mal Änderungen im Vorstand vornimmt, wäre nicht in der Lage seine Unternehmensziele zu erreichen und bereits in Konkurs. Diese Bundesregierung ist im politischen Konkurs. Sie hat kein Ziel, keinen Plan und ist nicht mehr in der Lage die Probleme des Landes zu bewältigen. Wenn diese Regierung zwei weitere Jahre im Amt verharrt, sind es verlorene Jahre für Österreich mit einem enormen Schaden für die Menschen.

In sämtlichen Bereichen zeigt sich ein Bild einer Bundesregierung, die nicht das Land durch die Krisen, sondern stattdessen die Krisen durch das Land führt.

Versagen der Regierung bei der Bekämpfung der Teuerung

Die Inflation ist auf einem Rekordhoch – Tendenz steigend. Laut Schnellschätzung der Statistik Austria liegt sie für April 2022 bereits bei 7,2%. Immer mehr Menschen wissen nicht, wie sie ihre Rechnungen fürs Heizen und den Stromverbrauch, ihre gestiegenen Mieten und den wöchentlichen Einkauf zahlen sollen. Mit der Inflation steigt auch die Armut. Immer mehr Menschen sind gezwungen in heimischen Sozialmärkten einzukaufen. Obwohl mittlerweile fast alle Haushalte in Österreich massiv von der Teuerung betroffen sind, lässt die österreichische Bundesregierung die Österreicherinnen und Österreicher im Stich. Sie bildet Arbeitskreise, Kommissionen und beobachtet die Situation anstatt aktiv gegenzusteuern und zu handeln. Ein 150-Euro-Gutschein, der für viele erst im kommenden Jahr einlösbar ist, ist eine Farce und federt die Auswirkungen der Teuerung keinesfalls ab.

Inkompetenz und Chaos beim Pandemiemanagement

Die Misserfolge dieser Bundesregierung dokumentieren sich auch im gescheiterten von Pannen, Pech, Pleiten und Chaos gekennzeichneten Management in der Pandemiebekämpfung. Zwei verschlafene Sommer, eine viel zu früh für beendet erklärte Pandemie, Spitäler und deren Personal nahe am Limit ihrer Belastbarkeit, ein permanentes Daten-Chaos, Versagen bei der Anhebung der Impfquote sowie das Missachten von Expert*innen aus rein parteipolitischem Kalkül prägten das Corona-Missmanagement der Regierung. Hinzu kommt die Abschaffung eines funktionierenden kostenlosen Testsystems. Die Liste des Versagens der Bundesregierung ist endlos. Auch aktuell erklärte der Bundeskanzler, wie bereits sein gescheiterter Vorgänger, die Pandemie für beendet und behauptet: „Das Virus kümmert uns jetzt nicht mehr.“ Es gibt keinen Plan für den Sommer, um gegen eine mögliche weitere Welle im Herbst gewappnet zu sein. Die Sicherheit der Menschen in Österreich wird aufs Spiel gesetzt.

Stillstand bei den Zukunftsaufgaben

Die Umstellung auf erneuerbare Energie, die jetzt so notwendig wäre, ist ein einziges Scheitern. Es gibt keinen konkreten Plan, wie Österreich seine Gasversorgung sichern und die Energiewende schaffen kann. Seit rund 500 Tagen hat es die österreichische Bundesregierung nicht geschafft, ein gesetzliches Klimaschutzziel zu verankern. Es gibt keinen Plan, wie Österreichs Industrie bei dieser historischen Transformation unterstützt werden soll. Hier stehen etwa 700.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel. Auch beim Pflegenotstand agiert die Regierung plan- und ziellos. In der Pflege präsentiert man nach zwei Jahren Arbeit eine Pflegereform, die nur einen Teilbereich betrifft und auch hier lediglich zwei Jahre gelten soll. Die Stärkung des Gesundheitssystems als Lehre aus der Corona-Pandemie wird nicht vorangetrieben. Es gibt keine Maßnahmen, um das Wohnen in Österreich leistbarer zu machen. Die Schieflage im Steuersystem wird von dieser Regierung verstärkt statt beseitigt. Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Ausgleichs, um die soziale Sicherheit für die Menschen im Land auch in Zukunft zu gewährleisten, fehlen völlig. Hinzu kommt, dass Österreich zuletzt in Demokratie- und Pressefreiheitsrankings abstürzt – als Ausdruck von fünf Jahren ÖVP-Kanzlerschaft.

Diese Regierung ist nicht mehr handlungsfähig. Eine Regierung, die bei allen zentralen Themen wie Teuerung, Energieversorgung und sozialer Sicherheit scheitert, wichtige Reformen verschiebt und nichts mehr zustande bringt, muss den Weg für Neuwahlen freimachen. Eine neue stabile, handlungsfähige Regierung kann es nur nach Neuwahlen geben.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 22. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Christian Drobits die Abgeordneten Sabine Schatz, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Mag. Harald Stefan, Mag. Georg Bürstmayr, Mag. Klaus Fürlinger und Mag. Wolfgang Gerstl.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Singer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 06 22

                                  Johann Singer                                                           Mag. Wolfgang Gerstl

                                   Berichterstatter                                                                  Obmannstellvertreter