1579 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 2124/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXVII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird

Die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 9. Dezember 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit Beginn der Corona-Krise im Frühjahr 2020 sehen sich die Österreicherinnen und Österreicher mit Einschränkungen ihrer Grund- und Freiheitsrechte konfrontiert: Lockdowns, Ausgangssperren, Demonstrationsverbote, Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Zutrittsbeschränkungen, Testpflicht und bereits heute eine mehr als nur indirekte Impfpflicht sind jene Instrumente, die von der Bundesregierung seit nunmehr beinahe zwei Jahren in Stellung gebracht werden, um das Land – eigenen Angaben zufolge – sicher durch die Pandemie zu bringen.

Das Ergebnis sieht leider anders aus: Die Maßnahmen im Vorjahr hatten einen beinahe irreparablen Schaden für die Wirtschaft des Landes zur Folge. Die Zahl der Menschen in Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit stieg auf knapp eine Million an. Firmenpleiten und zerstörte Existenzen von Klein- und Mittelunternehmern standen an der Tagesordnung. Gesundheitliche Kollateralschäden und ein rasanter Anstieg an Patienten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgrund von Heimunterricht und Lockdown sind die Folge der Corona-Politik der türkisgrünen Bundesregierung, die trotz alledem immer noch behauptet, dass Österreich „besser durch die Corona-Pandemie“ gekommen sei als viele andere Länder.

Von Anfang an, seit zuerst von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA und später auch vom Nationalen Impfgremium „grünes Licht“ für die im Eilverfahren zugelassenen Impfstoffe gegeben wurde, fokussierte sich die österreichische Bundesregierung auf die Impfung als einzigen Ausweg aus der Krise. Die Versprechungen über die Erfolgsaussichten der Impfung wurden allerdings immer weiter abgeschwächt. Noch zu Beginn der Impfkampagne tätigte die Bundesregierung folgende Aussagen:

             - Wer sich impft, der schützt sich und andere.

             - Die Impfung ist der „Gamechanger“.

             - Für Geimpfte ist die Pandemie vorbei.

Im Laufe der Zeit wurden die Aussagen jedoch immer vorsichtiger. Nunmehr hieß es:

             - Die Impfung schützt vor schweren Verläufen.

             - Die Impfung verhindert, dass man auf der Intensivstation landet.

Die einer Kapitulation gleichkommende Abschwächung der Heilsversprechen für die Corona-Impfung brachte schließlich die Schlagzeile in einer österreichischen Tageszeitung: „Impfung bringt kürzeren Aufenthalt in Kliniken.“ All das führte jedoch nicht dazu, dass die Bundesregierung ihren Kurs überdachte. Stattdessen verstieg man sich in eine, die Angst der Bevölkerung schürende, Rhetorik:

             - „Wer sich jedoch vorsätzlich nicht an die Maßnahmen hält, wird zum Lebensgefährder“ – Karl Nehammer

             - „Wir sind sozusagen die Flex, die Trennscheibe für die Gesundheitsbehörden, um die Infektionskette rasch zu durchbrechen“ – Karl Nehammer

             - „Die Österreicher werden vorerst nicht gefoltert.“ – Sebastian Kurz

             - „Die Bevölkerung soll Angst vor einer Infektion und dem Tod von Angehörigen haben“ – Sebastian Kurz

             - „100.000 Tote“ – Sebastian Kurz

             - „Weihnachten wird für Ungeimpfte ungemütlich“ – Alexander Schallenberg

             - „geimpft, genesen, gestorben“ – Alexander Schallenberg

             - „kein Enddatum bei Lockdown für Ungeimpfte“ – Alexander Schallenberg

             - „Zeit der Solidarität mit Ungeimpften ist vorbei“ – Elisabeth Köstinger

Für sich selbst nimmt man seitens der Regierung jedoch in Anspruch, die Pandemie hinter sich gelassen zu haben: Während Volksschulkinder und Jugendliche im Unterricht FFP2-Masken tragen und den Abstand von 2 Metern einhalten müssen, nicht mit Ihren Freunden spielen sollen, weder feiern noch Freude haben dürfen, Suizidversuche von Jugendlichen sich verdoppeln und Essstörungen und Depressionen von jungen Menschen stark steigen, feiern die moralischen Bankrotteure der Regierungsparteien mitten im Lockdown und demonstrativ vor den Augen der Österreicherinnen und Österreicher eine Party anlässlich einer ORF-Gala. Es folgte ein öffentlicher Aufschrei, doch keiner der Ertappten– vom Bundespräsidenten abwärts – zog aus diesem Skandal die notwendigen Konsequenzen.

Stattdessen verhandelt man öffentlichkeitswirksam über ein Impfpflichtgesetz, um unter ungeimpften Bürgern – dazu zählen auch alle diejenigen, die einer Folgeimpfung nicht nachkommen – schon vorab Angst und Panik vor einem finanziellen Ruin durch exorbitanten Strafen und vor Arbeitslosigkeit durch wochenlange Haft zu verbreiten.

Parallel wird das Corona-Management-Chaos perpetuiert. Es gelingt der Bundesregierung nicht ein einheitliches Ende des Lockdowns durchzusetzen, stattdessen verbreitet man Verunsicherung durch unterschiedliche Länderregelungen. Zudem wird fernab von Evidenz aus parteipolitischem Kalkül taktiert und gesunde aber ungeimpfte Menschen werden aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen. Auch die neu angelobten Regierungsmitglieder – es gibt einen zu hinterfragenden Rekord an Neuangelobungen – verharren in ihren Parteilogiken. Tatsächlich haben sich in Folge der in Aussicht genommenen Impfpflicht auf der einen und der ÖVP-Krise auf der anderen Seite die politischen Parameter derart verschoben, dass der Nationalrat in seiner aktuellen Zusammensetzung den Willen des Souveräns nicht mehr repräsentiert.

Über den von der FPÖ präsentierten „Plan B“, mit dem Ziel durch eine Kurskorrektur das Land aus der Sackgasse der Regierungspolitik zu manövrieren, sehen Bundeskanzler Nehammer und Gesundheitsminister Mückstein schlicht hinweg. Dieser wäre jedoch geeignet eine Kehrtwende zum Positiven in der Corona-Politik einzuleiten, indem er das Prinzip der Freiwilligkeit über alle Maßnahmen stellt:

1.     Aufgrund einer flächendeckenden Antikörper-Erhebung soll festgestellt werden, welche individuelle Ansteckungs- und Erkrankungsgefahr besteht. Wer eine entsprechende Anzahl an Antikörpern aufweist, muss als immunisiert gelten.

2.     Bei all jenen, die keine Antikörper aufweisen, soll mit PCR-Tests gearbeitet werden, sobald Symptome erkennbar sind. Bei einem positiven Test muss ein Arzt die sofortige Behandlung des mit dem Coronavirus infizierten Patienten übernehmen.

3.     Der dritte Punkt des „Plan B“ ist die frühzeitige Behandlung Corona-positiver Menschen, um schwere Krankheitsverläufe und Hospitalisierungen zu verhindern.

Der „Plan B“ kombiniert Freiheit und Gesundheit und spielt diese beiden Werte nicht gegeneinander aus. Zwang wird durch Freiheit ersetzt. Er beendet die Spaltung der Gesellschaft und das Gegeneinander, in das die Menschen von der Bundesregierung hineinmanövriert wurden. Es wird Zeit Angst und Panik durch Hoffnung und Zuversicht zu ersetzen.

Gem. Art. 29 Abs. 2 B-VG hat der Nationalrat das Recht, vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode durch einfaches Gesetz seine Auflösung zu beschließen. Von dieser Möglichkeit soll nunmehr Gebrauch gemacht werden. Die vorgezogene Neuwahl soll zum nächstmöglichen Termin stattfinden.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 22. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Harald Stefan die Abgeordneten Sabine Schatz, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Mag. Georg Bürstmayr, Mag. Klaus Fürlinger und Mag. Wolfgang Gerstl.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 06 22

                    Mag. Agnes Sirkka Prammer                                             Mag. Wolfgang Gerstl

                                  Berichterstatterin                                                                Obmannstellvertreter