1586 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1492 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert wird

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Maßnahmen der delegierten Richtlinie (EU) 2021/1269 vom 21. April 2021 zur Änderung der delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 durch Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren in die Produktüberwachungspflichten, ABl. Nr. L 277 vom 02.08.2021 S. 137 in das österreichische Recht umgesetzt werden.

Durch die Änderungen sollen die Produktüberwachungspflichten im Rahmen der delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 durch Nachhaltigkeitsfaktoren und nachhaltigkeitsbezogene Ziele ergänzt werden.

Konkret sollen dadurch Rechtsträger, die Finanzinstrumente konzipieren und vertreiben, beim Produktgenehmigungsverfahren jedes Finanzinstruments Nachhaltigkeitsfaktoren genauso berücksichtigen, wie bei den bereits bestehenden Produktüberwachungs- und kontrollverfahren. Es soll ermittelt werden, an welche Kundengruppen mit nachhaltigkeitsbezogenem Ziel das betreffende Finanzinstrument vertrieben werden soll. Die Rechtsträger werden jedoch nicht verpflichtet, vorab Kundengruppen zu ermitteln, mit deren Bedürfnissen, Merkmalen und Zielen das entsprechende Finanzinstrument mit Nachhaltigkeitsfaktoren nicht vereinbar sein könnte. Vielmehr sollten Finanzinstrumente, die Nachhaltigkeitsfaktoren aufweisen, auch für Kunden ohne Nachhaltigkeitspräferenzen auf dem Markt verfügbar bleiben.

Die Nachhaltigkeitsfaktoren eines Finanzinstruments sollen im Rahmen der Produktkonzeption durch einen Rechtsträger transparent dargestellt werden, damit der Vertreiber seinen potenziellen Kunden die relevanten Informationen dann leicht zur Verfügung stellen kann.

Inkrafttreten:

Die gesetzlichen Bestimmungen treten am 22. November 2022 in Kraft.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Haubner die Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze und Dr. Christoph Matznetter.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1492 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 06 28

                                 Peter Haubner                                                                 Karlheinz Kopf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann