1587 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1569 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der delegierten Richtlinie (EU) 2021/1270 der Kommission vom 21. April 2021 zur Änderung der Richtlinie 2010/43/EU in Bezug auf die von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) zu berücksichtigenden Nachhaltigkeitsrisiken und –faktoren und der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2261 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG im Hinblick auf die Verwendung von Basisinformationsblättern durch Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW).

Hinkünftig sollen Verwaltungsgesellschaften und gegebenenfalls Investmentgesellschaften die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren auf den Wert einer Anlage bedenken, begrenzen und steuern und damit in Zusammenhang stehende Interessenkonflikte unterbinden.

Weiters soll sichergestellt werden, dass Verwaltungsgesellschaften und gegebenenfalls Investmentgesellschaften, die ein Basisinformationsblatt für ein Anlageprodukt erstellen, das den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) entspricht, weder ein Kundeninformationsdokument (KID) zu erstellen noch zusätzliche oder abweichende Anforderungen auf Basis der §§ 134 und 135 InvFG 2011 zu erfüllen haben.

Inkrafttreten:

Die gesetzlichen Bestimmungen, die sich auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien beziehen, sollen am 1. August 2022 in Kraft treten. Die gesetzlichen Bestimmungen, die sich auf die Pflicht zur Erstellung eines Basisinformationsblattes beziehen, sollen am 1. Jänner 2023 in Kraft treten.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Haubner die Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze und Dr. Christoph Matznetter.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, N, dagegen: S) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1569 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 06 28

                                 Peter Haubner                                                                 Karlheinz Kopf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann