1589 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (1532 der Beilagen): Bundesgesetz zur Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen
Um die unmittelbar coronabedingten Schäden für Wirtschaft und Gesellschaft abzufedern, hat die Europäische Union die „Aufbau- und Resilienzfazilität“ mit einem Volumen von insgesamt 672,5 Mrd. Euro an Darlehen und Zuschüssen zur Unterstützung von Reformen und Investitionen geschaffen.
Damit Österreich aus der Aufbau- und Resilienzfazilität Mittel beanspruchen kann, sind bestimmte inhaltliche und formale Voraussetzungen einzuhalten, die insbesondere auch periodische Berichterstattungen über die Fortschritte bei der Durchführung seines Aufbau- und Resilienzplans beinhalten und im Detail in Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität, ABl. L 57/17, festgelegt sind. Gegenüber der Europäischen Union ist der Bund Empfänger der Mittel und verantwortet der Bund die korrekte Mittelverwendung.
Da aber auch Investitionen der Bundesländer wesentlich zur Abfederung der coronabedingten Schäden sein werden, sollen mit diesem Bundesgesetz auch die Investitionen der Länder unterstützt werden, und zwar mit einem einmaligen Zweckzuschuss des Bundes in Höhe von 500 Millionen Euro.
Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union. Die Zielsetzung des Entwurfes orientiert sich jedoch an den Regelungen zur Verordnung (EU) 2021/241 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität.
Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Manfred Hofinger die Abgeordneten Maximilian Lercher und Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M..
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1532 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2022 06 28
Ing. Manfred Hofinger Karlheinz Kopf
Berichterstatter Obmann