1591 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 2669/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 23. Juni 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988):

Es soll ein Redaktionsversehen bereinigt werden.

Zu Artikel 2 und 3 (§ 39 GSVG; § 38 Abs. 1 BSVG):

Die mit 1. Jänner 2014 wirksam gewordene Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat auch im Bereich der Sozialversicherung zu grundsätzlichen Änderungen, sowohl im Verwaltungsverfahren vor dem Träger als auch im Instanzenzug, geführt.

Das vormalig gegebene Rechtsmittel des „Einspruches“ wurde mit gleicher Wirksamkeit durch das Rechtsmittel „Beschwerde“ ersetzt; infolge eines redaktionellen Versehens unterblieb jedoch die Anpassung der §§ 39 GSVG und 38 BSVG. Dies soll nunmehr nachgeholt werden.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 28. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze die Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Peter Haubner, Michael Schnedlitz, Kai Jan Krainer, MMag. DDr. Hubert Fuchs sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. und der Ausschussobmann Abgeordneter Karlheinz Kopf.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 06 28

                             Dr. Elisabeth Götze                                                             Karlheinz Kopf

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann