1593 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über die Regierungsvorlage (1570 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG) geändert wird
Bei Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds handelte es sich rein um zusätzliche Mittel, die seitens der einzelnen empfangsberechtigten haushaltsleitenden Organe mittels Antrag auf Mittelverwendungsüberschreitung abzurufen waren und deren Gesamtvolumen daher beschränkt werden sollte. Mit dem Bundesfinanzgesetz 2021 wurde die Gebarung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds adaptiert und bestimmte Auszahlungen des Fonds mit Bindungen direkt in den betroffenen Untergliederungen veranschlagt. Für diese Mittel waren daher keine Anträge auf Mittelverwendungsüberschreitungen mehr erforderlich. In Anbetracht dieser prozessualen Umstellungen sowie im Hinblick auf die fortdauernde Pandemie, soll die Ausstattung des Fonds zukünftig im Rahmen BFRG/BFG erfolgen und im Materiengesetz selbst keine fixe Obergrenze für die Dotierung mehr vorgesehen werden.
Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA die Abgeordnete Mag. Selma Yildirim.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Einfügung einer fehlenden Paragraphenbezeichung“
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2022 06 28
Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA Gabriel Obernosterer
Berichterstatter Obmann