1594 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Antrag 2679/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gasdiversifizierungsgesetz 2022 geändert wird

Die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 23. Juni 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Z 1 (Titel):

Die Änderung des Titels des Bundesgesetzes ist ausschließlich redaktioneller Natur.

Zu Z 2 (§ 2 Abs. 1):

Aktuell sind für die Zwecke des GDG 2022 jährlich Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro vorgesehen. Aufgrund der reduzierten Gaslieferungen aus Russland und der damit einhergehenden weiteren Preissteigerungen kann es erforderlich sein, über diesen Betrag hinausgehende Mittel für die Zwecke des GDG 2022 einzusetzen. Die Aufstockung der Mittel im Wege einer Verordnung sorgt dafür, dass die zusätzlichen Mittel flexibel, rasch und unaufwendig bereitgestellt werden können, falls bis längstens Ende 2023 entsprechende Bedarfe entstehen.

Zu Z 1 (§ 2 Abs. 2):

Es wird klargestellt, dass die Bereitstellung der erforderlichen Fördermittel im jeweils gültigen BFRG und BFG aus der Untergliederung zu erfolgen hat, die für die Bedeckung von Ausgaben zur Sicherung der Gasversorgung hauptsächlich zuständig ist, zu denen auch die Auszahlungen nach diesem Gesetz zählen. Beispielhaft zu nennen wären etwa Auszahlungen zur Anschaffung einer strategischen Gasreserve einschließlich allfälliger Ermächtigungen.“

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 28. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Nina Tomaselli die Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Alois Stöger, diplômé und MMag. DDr. Hubert Fuchs.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 06 28

                            Mag. Nina Tomaselli                                                      Gabriel Obernosterer

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann