Entschließung

betreffend „Gedenken an den Völkermord in Srebrenica“

 

Die Bundesregierung wird ersucht, sich gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedstaaten u.a. im Rahmen der Vereinten Nationen für das Gedenken an den Völkermord in Srebrenica weiterhin aktiv einzusetzen, zumal der Internationale Gerichtshof und das Internationale Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien die Straftaten in Srebrenica als Völkermord qualifiziert haben.