1606 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2543/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Interne Revision im Arbeits- und Wirtschaftsministerium 

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. Mai 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bundesminister Univ.Prof. Dr. Martin Kocher hat folgende Anfragebeantwortung 9689/AB zur Anfrage 9909/J abgegeben:

Zu den Fragen 1 bis 4 und 7:

Im Gegensatz zu vorangegangenen Neugründungen von Ressorts wurde das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (nunmehr Bundesministerium für Arbeit) durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2020, BGB/. I Nr. 812020 ohne die Überleitung eines bestehenden Präsidiums am 29. Jänner 2020 neu gegründet. Der klassische präsidiale Bereich des Ministeriums (Personal, Budget, Recht, Kommunikation, IT, Amtswirtschaft und Interne Revision) war daher inhaltlich und organisatorisch gänzlich neu aufzubauen. Lediglich ein Referat mit acht Bediensteten, zuständig für das Personal der Arbeitsinspektorate sowie die mit sechs Bediensteten ausgestattete ESF-Prüfbehörde wurden dem Bundesministerium für Arbeit zum Zeitpunkt der Ressortgründung als präsidialer Bereich übertragen.

Um eine Sektion bzw. ein Präsidium organisatorisch einzurichten und personell ausstatten zu können, bedarf es der Konzeption einer entsprechenden Personal- und Geschäftseinteilung, der Erstellung von entsprechenden Arbeitsplatzbeschreibungen für jeden einzelnen Arbeitsplatz und der Durchführung der entsprechenden Arbeitsplatzbewertungsverfahren durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS). Darüber hinaus ist die planstellenmäßige und budgetäre Bedeckung der Arbeitsplätze im Persona/plan bzw. Bundesfinanzgesetz (BFG) sicherzustellen. Der Aufbau eines kompletten Präsidiums erfordert daher eine entsprechende Vorlaufzeit und umfassende Vorarbeiten.

Eine erste provisorische Geschäftseinteilung wurde am 4. Mai 2020 kundgemacht.

Das BFG 2020 inkl. Persona/plan 2020 wurden am 29. Mai 2020 im Nationalrat beschlossen. Nach der Festlegung der provisorischen Personal- und Geschäftseinteilung und der Beschreibung aller Arbeitsplätze des Präsidiums wurden die entsprechenden Bewertungsverfahren durch das BMKÖS durchgeführt. Der Antrag auf Bewertung der Arbeitsplätze gern.§ 137 BOG 1979 für den Bereich der von gegenständlichen Anfrage betroffenen Internen Revision wurde am 4. Dezember 2020 bei der Abteilung 11//A/2 - Kompetenzcenter A des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingebracht (GZ: 2020-0. 744.838). Die Bewertungsnote des BMKÖS erging am 11. März 2021 (GZ: 2020-0.802.231).

Mit Inkrafttreten des Personalplans 2022 am 1. Jänner 2022 erhielt das Bundesministerium für Arbeit vier Planstellen zur Bedeckung der vom BMKÖS bewerteten Arbeitsplätze der Internen Revision.

Die zuvor dargestellten entsprechenden Vorarbeiten und Abstimmungen mit dem BMKÖS wurden von der damals provisorisch betrauten Leitung des Präsidiums sowie der provisorisch betrauten Leitung der Abteilung für Personalangelegenheiten durchgeführt.

Die Durchführung von Prüfungen ist nach Erstellung der Revisionsordnung und Festlegung eines Revisionsplans ab Juli 2022 geplant. Mit Abschluss der ersten Prüfungen ist im Jahr 2023 zu rechnen.

Zu den Fragen 5 bis 6 und 8 bis 10

Im Rahmen ihrer Überwachungsfunktion führt die Interne Revision grundsätzlich vorrangig vergangenheitsorientierte Prüfungen durch. Der Prüfzeitraum liegt somit in der Vergangenheit. Die Interne Revision ist daher grundsätzlich befugt Verwaltungsfälle ab der Gründung des Ressorts im Jänner 2020 zu prüfen. Der konkrete Prüfzeitraum wird für das jeweilige Prüfthema vorab im Revisionsplan festgelegt werden.

Die Durchführung von Prüfungen ist nach Erstellung der Revisionsordnung und Festlegung eines Revisionsplans ab Juli 2022 geplant. Mit Abschluss der ersten Prüfungen ist im Jahr 2023 zu rechnen.

Tatsache ist, dass das Ministerium Kocher seit nunmehr knapp zweieinhalb Jahren ohne Interne Revision tätig ist. Gleichzeitig hat dieses Bundesministerium mit dem Arbeitsmarktservice (AMS), der Verwaltung der gesamten Arbeitslosengelder inklusive Arbeitsmarktförderung, den Kurzarbeitshilfen, dem Insolvenzentgeltfonds und den Arbeitsinspektionen ein Euro-Milliarden-Budget zu verwalten.

Gleichzeitig kam es rund um die Causa ‚Hygiene Austria‘, mutmaßlicher Kontakte zu Wirtschaftslobbyisten, dem Transfer von vertraulichen Akten aus dem Bestand der ehemaligen Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher (Neue ÖVP) an das Staatsarchiv, vorsätzlich nicht beantworteter Anfragen der Opposition am laufenden Band, den dubiosen Vorgängen rund um den Tausch von Diensthandys im Ministerbüro und der Person von Generalsekretärin und Kabinettschefin Mag. Eva Landrichtinger zu einer Reihe von Vorgängen, die einer unabhängigen und lückenlosen Aufklärung bedürfen. Eine funktionierende und unmittelbar tätige Innenrevision, die aufklärungsbedürftige Vorgänge prüft, ist daher ein Gebot der Stunde. Dies umso mehr, damit das dubiose Amtsverständnis aus dem bisherigen Arbeitsministerium nicht auf das neue Superministerium‘ für Arbeit und Wirtschaft übertragen wird.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 28. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch die Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer, Mag. Christian Drobits, Mag. Klaus Fürlinger und Michael Schnedlitz sowie der Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 06 28

                          Rebecca Kirchbaumer                                                          Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann