1609 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2474/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grenzgänger und Unternehmen brauchen Rechtssicherheit für das Arbeiten im Homeoffice 

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. April 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Pandemie hat das Arbeiten von zu Hause aus befördert und der heutige Stand an Digitalisierung sowie Technik dies überhaupt möglich gemacht. Doch ist nach den Lockdowns eine Rückkehr zum ‚Business as usual‘ wieder möglich? Die pandemiebedingten Homeoffice-Lösungen sind im Grunde bereits die Fortschreibung jüngerer Entwicklungen rund um die Arbeit. Sie alle tendieren zu mehr Vielfalt mit einer hohen Bandbreite an Unterschieden in den Arbeitsbedingungen – je nach Branche und Beruf. Damit wachsen nicht nur die Anforderungen an die Unternehmen hinsichtlich Innovationsfähigkeit und Flexibilität, sondern ebenso an die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere für Grenzgänger ergeben sich daraus in puncto Sozialversicherung neue Aufgaben.

Eine dieser neuen Aufgaben betrifft die Sozialversicherung. Hier existieren Vorgaben, die zwischen Wohn- und Arbeitsort unterscheiden. Personen mit österreichischem Wohnsitz, die in Deutschland arbeiten, unterliegen der Sozialversicherungspflicht im Staat des Arbeitgebers, wenn sie weniger als 25% der Tätigkeit im Wohnsitzstaat ausüben. Liegt Arbeitszeit am Wohnort über diesen 25%, entsteht Sozialversicherungspflicht am Wohnort [1]. Schon bei 6 von 20 Arbeitstagen im Monat schnappt also die Falle zu.

Das heißt zugleich: Entweder reduziert der/die Dienstgeber/in die Arbeitszeit im Homeoffice unter 25% oder er rechnet die Dienstnehmer_innen bezüglich der Sozialversicherung über einen anderen Staat ab. Diese zusätzliche Bürokratie werden auch keine deutschen Arbeitgeber_innen auf sich nehmen wollen. Qualifizierte Grenzgänger könnten deshalb ihre guten Jobs verlieren bzw. erst gar nicht erhalten. In weiterer Folge könnte es zu einer Abwanderung kommen, da die Grenzgänger der Einfachheit halber gleich an ihren Arbeitsort umziehen. Angesichts der Pandemie wurden mit den angrenzenden Nachbarländern Abkommen beschlossen, dass die Arbeitstage, die im Zusammenhang mit Corona zu Hause absolviert wurden, als im Vertragsstaat verbrachte Arbeitstage gelten. Vor allem mit der Schweiz läuft dieses Abkommen mit 30.06.2022 aus [2].

Es gibt also dringenden Klärungsbedarf. Wie wird das künftig geregelt werden, wenn Homeoffice Arbeitsalltag ist und nicht während eines Lockdowns oder auf Grund hoher Zahlen zwangsverordnet wird? Und es gibt einen Lösungsbedarf. Es braucht passende und zeitgemäße Rahmenbedingungen für die Lösungen von New Work - das ist nicht nur für die Grenzgänger wichtig, sondern auch für die Unternehmen mit Mitarbeitern außerhalb Österreichs.

Quellen:

[1] Vgl. https://www.bdo.at/de-at/topics/corona-%E2%80%93-neustart-mit-ihrem-team/grenzuberschreitende-tatigkeiten-zwischen-deutschland-und-osterreich vom 29.3.2022

[2] Vgl. https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/int/grundlagen-und-abkommen/int-corona.html vom 30.3.2022“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 28. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2022 06 28

                           Mag. Gerald Loacker                                                           Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann