Begründung

des Einspruches gegen den Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 und das ÖIAG-Gesetz 2000 geändert werden (Bundesministeriengesetz-Novelle 2022)

Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat den gegenständlichen Gesetzesentwurf in seiner Sitzung am 30. Mai 2022 in Verhandlung genommen. Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu Z 1 und 3 (Art. 1 Z 8a, 10 und 13):

Hier handelt es sich um redaktionelle Berichtigungen.

Zu Z 2 (Art. 1 Z 10 und Art. 2):

Zur Abgrenzung der vorgesehenen Ausnahme soll statt der Formulierung „Aufsicht oder Kontrolle“ die treffendere Formulierung „Regulierung oder Aufsicht“ gewählt werden. Damit sind nicht die Abgaben- und Zollbehörden gemeint, sondern spezifische regulatorische und aufsichtsbehördliche Tätigkeiten zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien und transparenten Marktzugangs und Wettbewerbs.“

Aufgrund eines redaktionelles Versehens wurde dieser Abänderungsantrag nicht im dem Ausschussbericht angeschlossenen Gesetzesentwurf berücksichtigt, sodass am 15. Juni 2022 die fehlerbehaftete Fassung des Gesetzentwurfes im Plenum des Nationalrates beschlossen wurde.