1623 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2636/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden  

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 14. Juni 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Inflation in Österreich ist auf einem fast 50-jährigen Rekordhoch. Laut Schnellschätzung der Statistik Austria wird die Preissteigerung für Mai 2022 bei 8,1% liegen. Die dramatische Situation hat sich in den letzten Monaten verschärft, eine Entspannung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil, Experten gehen sogar davon aus, dass die Inflation in Österreich bis auf 9% steigen könnte (OeNB). Nach den Preissteigerungen beim Tanken und Heizen, kommen jetzt Wohnen und Lebensmittel dran, denn Lebensmittelketten haben bereits begonnen, die Preise auf Grund der gestiegenen Kosten für Rohstoffe und Energie zu erhöhen.

Die rasante Teuerung ist auch für Pensionist*innen nicht mehr zu stemmen. Die jährliche gesetzliche Inflationsanpassung erfolgt rückwirkend per Jänner und betrug zuletzt 1,8%, die Teuerung aber liegt aktuell bei 8,1%. Bis zur nächsten regulären Anpassung dauert es noch länger als ein halbes Jahr. Der von der Regierung angekündigte Energiekostenausgleich als Einmalzahlung deckt die gestiegenen Energiepreise nur teilweise, eine Abgeltung des bereits entstandenen und noch bevorstehenden Kaufkraftverlustes ist daher dringend notwendig.

Während die Menschen unter den hohen Energiepreisen ächzen, verdient der Finanzminister gut an der Inflation. In den Jahren 2022 und 2023 werden aufgrund der exorbitanten Preissteigerungen mehr als 10 Mrd. €zusätzlich in sein Budget fließen. Das mag zwar gut für das Budget sein, ist aber schlecht für die Menschen in unserem Land, die unter diesen Mehrbelastungen stöhnen.

Es muss daher jetzt gehandelt und den Menschen geholfen werden. Eine vorgezogene Anpassung der Pensionen, des Pflegegeldes und der Versorgungsleistungen mit 1. Juli dieses Jahres um 6 Prozent wird den Betroffenen ein wenig helfen, diese enormen Zusatzkosten zu bewältigen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Christian Drobits die Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Alois Stöger, diplômé, Mag. Gerhard Kaniak, Mag. Gerald Loacker und Mag. Markus Koza und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.


 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 06 30

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann