1628 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Volksbegehren

„Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!“

Wir fordern den Gesetzgeber auf, durch bundesverfassungsgesetzliche Regelungen, ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) einzuführen. Dieses soll jeder Person mit Hauptwohnsitz in Österreich ein menschenwürdiges Dasein und echte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Höhe, Finanzierung und Umsetzung sollen nach einem Prozess, an dem die Zivilgesellschaft maßgeblich beteiligt ist, gesetzlich verankert werden.

Begründung:

Das Bedingungslose Grundeinkommen ist eine monatliche, staatliche Zahlung an jeden Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich.

Es gilt als soziales Menschenrecht und bleibt bei Zuverdienst erhalten.

Es wird jedem Menschen ohne Antrag und ohne Einkommens- oder Vermögensprüfung garantiert. Bezieher:innen von hohen Einkommen und Vermögende werden durch steuerliche Maßnahmen zur Finanzierung beitragen.

Es beinhaltet keinen Zwang zu einer Gegenleistung und ist ein Vertrauensvorschuss der Gesellschaft.

Es ermöglicht bezahlte und unbezahlte Tätigkeiten, aber auch Erholungszeit besser auf die Menschen aufzuteilen.

Es ergänzt den heutigen Sozialstaat statt in zu ersetzen.

Es garantiert individuell, wertgesichert und unpfändbar die Lebensgrundlage.

Wir erwarten, dass dieses materielle Recht auf Leben

•              den sozialen Zusammenhalt stärken,

•              die Existenzangst abbauen,

•              den Klimaschutz vorantreiben,

•              die Armut abschaffen,

•              den Wandel der Arbeitswelt besser gelingen lassen,

•              die Ungleichheit in Österreich verringern,

•              die Geschwindigkeit unseres Lebens senken,

•              unsere Gesundheit und Lebensfreude steigern

kann, mehr als es der heutige Sozialstaat ohne Bedingungslosigkeit je könnte.

Deshalb fordern wir den Gesetzgeber auf, den Einführungsprozess unverzüglich zu beginnen.

 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Klaus SAMBOR

1. Stellvertreter(in)

Roswitha MINARDI

2. Stellvertreter(in)

Ingrid FARAG

3. Stellvertreter(in)

Paul J. ETTL

4. Stellvertreter(in)

Petra PAYER

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 25. Mai 2022 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.


Bundeswahlbehörde

Zl. 2022-0.349.223

Volksbegehren „Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 25. Mai 2022 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.063

4.380

1,88

Kärnten

434.058

8.736

2,01

Niederösterreich

1.292.780

30.704

2,38

Oberösterreich

1.099.800

28.198

2,56

Salzburg

392.476

8.908

2,27

Steiermark

955.744

21.750

2,28

Tirol

540.468

10.484

1,94

Vorarlberg

274.705

6.384

2,32

Wien

1.138.385

49.437

4,34

Österreich

6.361.479

168.981

2,66

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                               AL Mag. Robert Steiner


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.063

4.380

1,88 %

2.383

1.997

Kärnten

434.058

8.736

2,01 %

5.368

3.368

Niederösterreich

1.292.780

30.704

2,38 %

17.960

12.744

Oberösterreich

1.099.800

28.198

2,56 %

15.249

12.949

Salzburg

392.476

8.908

2,27 %

4.558

4.350

Steiermark

955.744

21.750

2,28 %

13.356

8.394

Tirol

540.468

10.484

1,94 %

5.901

4.583

Vorarlberg

274.705

6.384

2,32 %

3.130

3.254

Wien

1.138.385

49.437

4,34 %

30.671

18.766

Österreich

6.361.479

168.981

2,66 %

98.576

70.405