1630 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Volksbegehren

„Mental Health Jugendvolksbegehren“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „Mental Health Jugendvolksbegehren“

Mentale Gesundheit ist die Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes, erfülltes Leben, welches nicht durch Ängste oder Selbstzweifel geleitet wird. Die Situation der psychischen Gesundheit unter Kindern und Jugendlichen hat sich die vergangenen Jahre massiv zugespitzt und durch Covid-19 einen alarmierenden Höhepunkt erreicht. Wir fordern den Bundes(verfassungs)gesetzgeber dazu auf, Maßnahmen im Bereich Mental Health bei der Jugend zu tätigen. Weil's darum geht (Jugend-)Leben zu retten!

Begründung:

Weil die Antwort auf "Wie geht's dir?" nicht immer "gut" sein muss!

Dieses Volksbegehren ist kein GEGEN sondern ein FÜR.

Dieses Volksbegehren ist ein Teil der Initiative "Gut, und selbst?" zur entschiedenen Förderung der psychischen Gesundheit für Kinder und Jugendliche. Mit dieser Initiative wollen wir...

... das Thema psychische Gesundheit enttabuisieren, denn es soll genauso normal sein über psychische Belastungen zu reden, wie über Kopfweh.

... Bewusstsein schaffen, wo psychische Belastungen anfangen und wie man sich selbst und anderen helfen kann.

... Kinder und Jugendliche ermutigen, nicht länger zu schweigen, sondern darüber zu sprechen und sich Hilfe zu holen.

Die folgenden Maßnahmen dieses Volksbegehrens bauen einen Weg um diese Ziele zu erreichen. Hierbei sind alle in Österreich lebenden Personen gefordert, ihren Beitrag zu leisten. Schweigen wir nicht, sondern reden wir! Schauen wir nicht weg, sondern handeln wir!

1.            Früherkennung und Prävention durch persönliches Umfeld

Die Früherkennung spielt beim Thema psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen eine große Rolle, da Betroffene früh unterstützt und damit eventuelle dramatische Entwicklungen vorgebeugt werden können. Das frühe Erkennen von psychischen Problemen muss gelernt sein. Mindestens genauso wichtig ist auch die Prävention psychischer Erkrankungen, in dem Kinder und Jugendliche mehr über sich selbst und den Umgang mit Belastungen lernen.

Deswegen braucht es die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen, das Angebot von Workshops und Informationsmaterial für Erziehungsberechtigte an der Schule sowie die Etablierung von Peer Coaches. Ein besonderer Schwerpunkt muss auf den flächendeckenden Einsatz von bereits bestehenden evidenzbasierten Mobbing- und Suizidpräventionsprogrammen im Schulalltag gelegt werden.

 

Deswegen braucht es jetzt...

... leicht zugängliche, unbürokratische und flächendeckende Angebote zur Prävention und Früherkennung von psychischen Belastungen für Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen, sowie Kinder und Jugendliche.

2.            Schulsupportpersonal

Schulpsycholog:innen, Schulpsychotherapeut:innen, Schulsozialarbeiter:innen, Vertrauenslehrer:innen, Jugend Coaches - all diese Personen helfen unzähligen Schüler:innen am Schulstandort. Allerdings ist das Angebot des Schulsupportpersonals zurzeit noch viel zu gering, weshalb es einen Ausbau dieser braucht! Ebenso soll eine diskrete Abhaltung von Terminen mit diesem Schulsupportpersonal, sowie das Einbinden dieser in den Unterricht als Expert:innen möglich sein, um die Hemmschwelle für Kinder und Jugendliche zu senken, sich Hilfe zu holen.

Deswegen braucht es jetzt...

... einen flächendeckenden Ausbau des Schulsupportpersonals, sowie das umfängliche und leicht zugängliche Einbinden in den Schulalltag.

3.            Lehrplan & Unterricht

Um das Thema psychische Gesundheit zu enttabuisieren, muss es auch im Unterricht aufgerollt und behandelt werden. Die Thematisierung eines bewussten Umgangs mit Sozialen Medien (Hass im Netz, Cybermobbing, Schönheitsideale etc.), aber auch die Vermittlung eines gesunden Lebensstils, würden helfen, die psychische Gesundheit von Schüler:innen präventiv zu unterstützen. Außerdem müssen "Hilfe zur Selbsthilfe" sowie die Information niederschwelliger Anlaufstellen für Betroffene und Angehörige

im Unterricht Platz finden. Wenn Kinder und Jugendliche schon in jungen Jahren von Expert:innen über Themen wie Mobbing, Ausgrenzung, Rassismus und Suchtmittel aufgeklärt werden, kann viel Leid in der Zukunft vermieden werden.

Deswegen braucht es jetzt...

... eine möglichst breite Thematisierung der psychischen Gesundheit in allen Schulstufen und passenden Schulfächern, sowie das Einbinden von Expert:innen in den Unterricht für gezielte Aufklärung.

Mit dem Mental Health Jugendvolksbegehren soll nicht nur temporäre Aufmerksamkeit auf das Thema der psychischen Gesundheit unter Kindern und Jugendlichen gelenkt werden, sondern eine langfristige Enttabuisierung und Bewusstseinsschaffung sowie Unterstützung für Betroffene in der Gesellschaft bewirkt werden.

 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Carina Reithmaier

1. Stellvertreter(in)

Mira Lobnig

2. Stellvertreter(in)

Sarah Drexler

3. Stellvertreter(in)

Paul Freysinger

4. Stellvertreter(in)

Ines Strohmayer

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 25. Mai 2022 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.


Bundeswahlbehörde

Zl. 2022-0.349.223

Volksbegehren „Mental Health Jugendvolksbegehren“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 25. Mai 2022 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Mental Health Jugendvolksbegehren“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm­beteiligung in %

Burgenland

233.063

3.942

1,69

Kärnten

434.058

6.184

1,42

Niederösterreich

1.292.780

27.369

2,12

Oberösterreich

1.099.800

24.970

2,27

Salzburg

392.476

8.404

2,14

Steiermark

955.744

16.886

1,77

Tirol

540.468

9.216

1,71

Vorarlberg

274.705

5.361

1,95

Wien

1.138.385

35.799

3,14

Österreich

6.361.479

138.131

2,17

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                               AL Mag. Robert Stein


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs­erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.063

3.942

1,69 %

499

3.443

Kärnten

434.058

6.184

1,42 %

1.213

4.971

Niederösterreich

1.292.780

27.369

2,12 %

4.609

22.760

Oberösterreich

1.099.800

24.970

2,27 %

4.668

20.302

Salzburg

392.476

8.404

2,14 %

1.317

7.087

Steiermark

955.744

16.886

1,77 %

2.949

13.937

Tirol

540.468

9.216

1,71 %

1.492

7.724

Vorarlberg

274.705

5.361

1,95 %

914

4.447

Wien

1.138.385

35.799

3,14 %

2.971

32.828

Österreich

6.361.479

138.131

2,17 %

20.632

117.499