1631 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Volksbegehren

„Stoppt Lebendtier-Transportqual“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „Stoppt Lebendtier-Transportqual“

Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, damit es zu keinem Tierleid beim Schlachtviehtransport mehr kommt und sich die Regierung für entsprechende EU-weite Regelungen einsetzt. Ziele:

Tierleid verringern: Schlachtviehtransporte nur noch vom Bauern zu nächstgelegenen Schlachthöfen. Fleischtransport mit Hausverstand: Vom Schlachthof wird Fleisch nur noch gekühlt oder gefroren transportiert.

Global denken: Stopp von unnötiger Tiertransportqual auf Europas Straßen.

Begründung:

Die ausufernden Lebendtiertransporte von Schlachtvieh in Europa sind ein Armutszeugnis für die

EU-Staaten: Täglich sind laut Tierschutzorganisationen etwa 3,8 Millionen Tiere auf den Straßen unterwegs, das sind 1,4 Milliarden (!) pro Jahr. Während das Vieh auf stunden- und tagelangen Fahrten unter verheerenden Bedingungen fürchterliche Qualen durchleidet, machen einige wenige fleischverarbeitenden Großbetriebe enormen Profit.

Viele Tiere werden zu extrem weit entfernten Schlachthöfen transportiert, die Routen führen etwa von Spanien nach Italien (Dauer: 35 Stunden), von Irland nach Spanien (Dauer: 3 Tage) oder von Österreich in die Türkei (7 Tage). Unfälle, Staus und Wartezeiten an heißen Sommer- oder eisigen Wintertagen verlängern die Transportzeiten noch.

Es kommt zu Erschöpfungszuständen, Verletzungen durch den oft massiven Platzmangel (zu kleine Ladeflächen bzw. unzureichende Deckenhöhen), Durst und Dehydrierung bei den Tieren; ganz abgesehen von fehlenden Infrastrukturen bei Notfällen.

Die EU-Gesetzgebung bestimmt, dass Rinder, Schafe und Ziegen bis zu 30 Stunden, Schweine bis zu 24 Stunden ohne Ruhepause transportiert werden können.

Die Folgen sind unendliches Tierleid auf den Straßen. Stresshormonausschüttungen durch die brutalen Transporte „vergiften“ außerdem das Fleisch und schaden letztlich den Konsumenten. Der CO2-Ausstoss durch Tiertransporte steigt enorm etc.

Proteste gehen seit vielen Jahren ins Leere, Kontrollen sind Placebo – Tatsache ist, dass sämtliche bisherigen Änderungsansätze zu kurz greifen.

Eine Lösung mit Hausverstand kann nur darin liegen, dass Lebendtiertransporte von Schlachtvieh in ganz Europa verboten werden, die Tiere unmittelbar am nächstgelegenen Schlachthof zu schlachten sind, und das Fleisch danach nur noch gekühlt bzw. gefroren transportiert werden darf.

 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Gottfried Waldhäusl

1. Stellvertreter(in)

Johann Böck

2. Stellvertreter(in)

Regina Danov

3. Stellvertreter(in)

Konstantin Bank

4. Stellvertreter(in)

Robert Lagler

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 25. Mai 2022 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.


Bundeswahlbehörde

Zl. 2022-0.349.223

Volksbegehren „Stoppt Lebendtier-Transportqual“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 25. Mai 2022 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Stoppt Lebendtier-Transportqual“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm­beteiligung in %

Burgenland

233.063

14.143

6,07

Kärnten

434.058

27.086

6,24

Niederösterreich

1.292.780

94.891

7,34

Oberösterreich

1.099.800

73.493

6,68

Salzburg

392.476

25.033

6,38

Steiermark

955.744

58.978

6,17

Tirol

540.468

30.711

5,68

Vorarlberg

274.705

15.767

5,74

Wien

1.138.385

86.836

7,63

Österreich

6.361.479

426.938

6,71

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                               AL Mag. Robert Stein


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs­erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.063

14.143

6,07 %

9.590

4.553

Kärnten

434.058

27.086

6,24 %

19.142

7.944

Niederösterreich

1.292.780

94.891

7,34 %

61.120

33.771

Oberösterreich

1.099.800

73.493

6,68 %

45.225

28.268

Salzburg

392.476

25.033

6,38 %

14.028

11.005

Steiermark

955.744

58.978

6,17 %

40.336

18.642

Tirol

540.468

30.711

5,68 %

18.952

11.759

Vorarlberg

274.705

15.767

5,74 %

7.748

8.019

Wien

1.138.385

86.836

7,63 %

58.799

28.037

Österreich

6.361.479

426.938

6,71 %

274.940

151.998