1639 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 28/A und Zu 28/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 23. Oktober 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Straftatbestand illegale Parteienfinanzierung

Derzeit wird vorsätzliche illegale Parteienfinanzierung lediglich als Verwaltungsübertretung geahndet. Weder der Rechnungshof noch der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat haben jedoch die Kompetenz, Konten zu öffnen, Dokumente sicherzustellen oder Zeug_innen unter Wahrheitspflicht zu vernehmen. Damit bei schweren Verstößen die Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde tätig werden kann, ist es notwendig, dass illegale Parteienfinanzierung auch strafrechtlich verfolgt werden kann. Neben den weitergehenden Ermittlungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft hat dies den Vorteil, dass die Staatsanwaltschaft im Gegensatz zum Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat von Amts wegen tätig werden kann. Zudem dient die Androhung einer gerichtlichen Strafe auch der Korruptionsprävention.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag zunächst in seiner Sitzung am 15. März 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan und Mag. Agnes Sirkka Prammer. Auf Antrag des Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl wurden die Verhandlungen vertagt.

Die Wiederaufnahme der Verhandlungen erfolgte am 4. November 2021. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Alexander Melchior, Mag. Selma Yildirim und Dr. Susanne Fürst das Wort. Auf Antrag der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer wurden die Verhandlungen vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 22. Juni 2022 wiederaufgenommen und es meldeten sich die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Andreas Ottenschläger, Mag. Christian Drobits, Michael Schnedlitz und Mag. Agnes Sirkka Prammer zu Wort. Auf Antrag des Abgeordneten Mag. Harald Stefan wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag abermals in seiner Sitzung am 4. Juli 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Sigrid Maurer, BA, Mag. Selma Yildirim, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Christian Drobits, Christian Lausch und Dr. Johannes Margreiter sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, dagegen: V, S, F, G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 07 04

                       Mag. Friedrich Ofenauer                                                 Mag. Jörg Leichtfried

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann