1640 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 31/A und Zu 31/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 23. Oktober 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Straftatbestand Rechenschaftsberichtsfälschung

Derzeit wird die vorsätzliche Angabe von unrichtigen Informationen im Rechenschaftsbericht lediglich als Verwaltungsübertretung geahndet. Weder der Rechnungshof noch der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat haben jedoch die Kompetenz, Konten zu öffnen, Dokumente sicherzustellen oder Zeug_innen unter Wahrheitspflicht zu vernehmen. Damit bei Verdacht auf vorsätzlich unrichtige Angaben im Rechenschaftsbericht die Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde tätig werden kann, ist es notwendig, dass dies auch strafrechtlich verfolgt werden kann. Neben den weitergehenden Ermittlungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft hat dies den Vorteil, dass die Staatsanwaltschaft im Gegensatz zum Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat von Amts wegen tätig werden kann. Täuschen, Tarnen und Tricksen im Rechenschaftsbericht und bei der Wahlkampfkostenabrechnung darf sich nicht mehr auszahlen und muss Konsequenzen haben.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag zunächst in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA die Abgeordneten Mag. Georg Bürstmayr, Mag. Harald Stefan und Mag. Wolfgang Gerstl. Auf Antrag des Abgeordneten Mag. Georg Bürstmayr wurden die Verhandlungen vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 22. Juni 2022 wiederaufgenommen und es meldeten sich die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Andreas Ottenschläger, Mag. Christian Drobits, Michael Schnedlitz und Mag. Agnes Sirkka Prammer zu Wort. Auf Antrag des Abgeordneten Mag. Harald Stefan wurden die Verhandlungen vertagt.

Die Wiederaufnahme der Verhandlungen erfolgte am 4. Juli 2022. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Sigrid Maurer, BA, Mag. Selma Yildirim, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Christian Drobits, Christian Lausch und Dr. Johannes Margreiter sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler das Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, dagegen: V, S, F, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 07 04

                       Mag. Friedrich Ofenauer                                                 Mag. Jörg Leichtfried

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann