1641 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 181/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 10. Jänner 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Senkung der Wahlkampfkostenobergrenze

Derzeit ist im Parteiengesetz eine Wahlkampfkostenobergrenze von 7 Millionen Euro vorgeschrieben. Eine Senkung der Wahlkampfkostenobergrenze soll die Parteien zum schonenden Einsatz ihrer Ressourcen anhalten und zusätzlich den Kräfteunterschied zwischen finanziell schwächeren und stärkeren Parteien ausgleichen. Parteien sollen künftig maximal einen Euro pro Wahlberechtigten ausgeben. Zudem sollen künftig auch die Wahlwerbeausgaben von der Partei nahestehende Organisationen eingerechnet werden. Die Freigrenze für Kandidat_innen soll von 15.000 auf 10.000 Euro herabgesetzt werden. Damit die Beschränkung der Wahlwerbeausgaben nicht nur für bundesweite Wahlen, sondern auch für Landtags- und Gemeinderatswahlen gilt, ist die Ausgestaltung als Verfassungsbestimmung notwendig.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 9. Februar 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA die Abgeordneten Michael Schnedlitz und Mag. Agnes Sirkka Prammer. Auf Antrag der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer wurden die Verhandlungen vertagt.

Die Wiederaufnahme der Verhandlungen erfolgte am 22. Juni 2022. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Andreas Ottenschläger, Mag. Christian Drobits, Michael Schnedlitz und Mag. Agnes Sirkka Prammer das Wort. Auf Antrag des Abgeordneten Mag. Harald Stefan wurden die Verhandlungen vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 4. Juli 2022 wiederaufgenommen und es meldeten sich die Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Sigrid Maurer, BA, Mag. Selma Yildirim, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Christian Drobits, Christian Lausch und Dr. Johannes Margreiter sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler zu Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, dagegen: V, S, F, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 07 04

                       Mag. Friedrich Ofenauer                                                 Mag. Jörg Leichtfried

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann