1643 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über den Antrag 1374/A der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zum Verbot von Parteispenden
Die Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 24. Februar 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Allgemeiner Teil
Jüngste Enthüllungen rund um die „Causa Blümel“ belegen schonungslos die steigende Bedeutung von Spenden bei der Finanzierung politischer Parteien und zeigen deutlich, dass es ein Verbot von Parteispenden braucht.
Besagte Causa geht auf folgende, am 12. Juli 2017 vom damaligen Novomatic-Vorstandvorsitzenden Harald Neumann an den damaligen ÖVP-Wien-Chef Gernot Blümel geschriebene, SMS zurück: „Bräuchte einen kurzen Termin bei Kurz. Erstens wegen Spende und zweitens bezüglich einen Problemes, das wir in Italien haben“.
Im Raum steht nunmehr der Verdacht, dass eine Parteispende in Aussicht gestellt wurde, mutmaßlich für eine Intervention des damaligen Außenministers und jetzigen Kanzlers Sebastian Kurz in Italien. Dort drohte Novomatic eine Steuernachzahlung in Höhe von bis zu 60 Millionen Euro. Nur 3 Stunden nach der SMS vom 12. Juli 2017 wandte sich der damalige Chef der ÖVP-Wien und nichtamtsführende Stadtrat Blümel an den damaligen Kabinettchef und Generalsekretär im BMF, den heutigen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, und bat ihn, Neumann anzurufen – „Tu es für mich“.
Am 11. Feber 2021 fand folglich beim amtierenden Finanzminister Gernot Blümel, der in der Causa sogar als Beschuldigter geführt wird, eine Einvernahme bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und auf Grundlage einer richterlichen Anordnung eine Hausdurchsuchung an seiner Privatadresse inklusive der Sicherstellung elektronischer Geräte statt. Hintergrund ist ein Strafverfahren mit konkretem Anfangsverdacht, ermittelt wird wegen des Verdachts der Bestechlichkeit gemäß § 304 Abs 1 StGB und der Bestechung gemäß § 307 Abs 1 StGB.
Der Gedanke, dass Politik ein Wettstreit der Ideen sein soll, droht durch mögliche Einflussnahme über Spenden zunehmend in den Hintergrund zu rücken. Ein Verbot von Spenden soll daher vor dem Hintergrund des etablierten staatlichen Parteienfinanzierungssystems verhindern, dass sich Parteien in die Abhängigkeit von Privatpersonen, Vereinen oder Unternehmen begeben.
Besonderer Teil
Zu Z1: Mit dieser Bestimmung wird die Annahme von Spenden politischen Parteien grundsätzlich verboten.
Zu Z2: Durch das generelle Annahmeverbot von Spenden statt einer hohen Spendenobergrenze wird eine Neuformulierung notwendig. Die bestehende Sonderbestimmung für noch nicht in einzelnen Vertretungskörpern oder dem Europäischen Parlament vertretenen Parteien bleibt aufrecht. Weiterhin darf in keinem dieser Fälle eine Person mehr als insgesamt € 7.500 spenden.“
Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 22. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Harald Stefan die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Andreas Ottenschläger, Mag. Christian Drobits, Michael Schnedlitz und Mag. Agnes Sirkka Prammer. Auf Antrag des Abgeordneten Andreas Ottenschläger wurden die Verhandlungen vertagt.
Die Verhandlungen wurden am 4. Juli 2022 wiederaufgenommen und es meldeten sich die Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Sigrid Maurer, BA, Mag. Selma Yildirim, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Christian Drobits, Christian Lausch und Dr. Johannes Margreiter sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler zu Wort.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Sigrid Maurer, BA gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2022 07 04
Sigrid Maurer, BA Mag. Jörg Leichtfried
Berichterstatterin Obmann