1651 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 2014/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und Elementarbildung

Die Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. November 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Investitionen in qualitätsvolle Elementarbildung und Kinderbetreuung sind in mehrfacher Hinsicht lohnend: Dem Kind ermöglichen sie einen guten Start in die Bildungslaufbahn, egal aus welchem Elternhaus es kommt. Für die Eltern schaffen sie die Möglichkeit, dass beide Elternteile erwerbstätig sind und aus eigener Kraft ein ausreichendes Familieneinkommen erwirtschaften. Und der öffentlichen Hand ersparen sie Ausgaben und Einnahmenentfall an vielen anderen Stellen, vom Alleinverdienerabsetzbetrag über "Reparaturkosten" für schulische Probleme bis hin zum Arbeitslosengeld.

Das hat auch Österreichs Sozialpartnerschaft längst erkannt und fordert einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag des Kindes, nicht zuletzt auch um dem in vielen Branchen herrschenden Fachkräftemangel entgegenzutreten, indem mehr Frauen für den Arbeitsmarkt mobilisiert werden.

Klar ist, dass es für einen solchen Rechtsanspruch und die damit einhergehende Angebotsausweitung notwendig ist, bedeutend mehr Elementarpädagog_innen auszubilden und ausgebildete Pädagog_innen durch bessere Arbeitsbedingungen im Beruf zu halten oder für diesen zurückzugewinnen. Dies gilt umso mehr, da die Elementarpädagogik selbst unter einem Fachkräftemangel leidet und da auch für die dringend notwendige Qualitätsverbesserung (in deren Kern eine bessere Fachkraft-Kind-Relation steht) bedeutend mehr Pädagog_innen benötigt werden.

Um beides, nämlich den quantitativen und den qualitativen Ausbau der Elementarbildung und Kinderbetreuung, unter einen Hut zu bekommen, fordern die unterzeichneten Abgeordneten die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Bundesländern einen klugen und engagierten Stufenplan zu entwickeln, mit dem

•       genügend Pädagog_innen-Nachwuchs sichergestellt wird,

•       die Arbeitsbedingungen verbessert werden und

•       schrittweise ein Rechtsanspruch auf einen VIF-konformen Platz in einer elementaren Bildungseinrichtung hergestellt wird.

Die Rolle des Bundes ist dabei eine wesentliche, da ihm die Ausbildung der Pädagog_innen obliegt und da er über die 2022 zu erneuernde 15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik auch Einfluss auf die Länder ausüben kann, damit sie die Arbeitsbedingungen für das Personal und die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder entsprechend verbessern. “

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 07. Dezember 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre die Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Mag. Sibylle Hamann, Hermann Brückl, MA, Kira Grünberg und Melanie Erasim, MSc. Anschließend vertagte der Unterrichtsausschuss die Beratungen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N).

Der Unterrichtsausschuss hat die Beratungen über den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 02. Juni 2022 wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Eva Maria Holzleitner, BSc und Edith Mühlberghuber sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner. Anschließend vertagte der Unterrichtsausschuss abermals die Beratungen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N).

Der Unterrichtsausschuss hat die Beratungen in seiner Sitzung am 05. Juli 2022 fortgesetzt. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher Petra Tanzler, Mag. Martina Künsberg Sarre, Mag. Sibylle Hamann, Hermann Brückl, MA, Eva Maria Holzleitner, BSc, Norbert Sieber, MMag. Katharina Werner, Bakk., Katharina Kucharowits und Nico Marchetti sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 07 05

                    Mag. Romana Deckenbacher                                          Mag. Dr. Rudolf Taschner

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann