1652 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 2197/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindestpersonaleinsatz und Kinderhöchstzahl in der Elementarbildung

Die Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Jänner 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In wenigen Monaten läuft die Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 aus. Die Neuverhandlung dieser Vereinbarung bietet die wichtige und seltene Chance, die Elementarbildung und Kinderbetreuung in Österreich wesentlich voran zu bringen. Im Interesse der Kinder und Eltern gilt es, Österreichs "Nachzügler"-Position im internationalen Vergleich zu verlassen und in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden der Elementarpädagogik jene Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die es braucht, um

•       die Bildungs- und Betreuungsqualität für die Kinder,

•       die Arbeitsbedingungen des Personals und

•       die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern

entscheidend zu verbessern. Sowohl die Bildungs- und Betreuungsqualität als auch die Arbeitsbedingungen hängen wesentlich davon ab, wie groß die Gruppen sind und wie viele Kinder auf eine pädagogische Fachkraft kommen. Damit jedes Kind in seinen Bedürfnissen und Talenten wahrgenommen und gefördert werden kann, liegt der international empfohlene Fachkraft-Kind-Schlüssel je nach Altersgruppe bei 1:3 bis 1:10 (vgl. Susanne Viernickel u.a. 2016: Qualität für alle - Wissenschaftlich begründete Standards für die Kindertagesbetreuung, http://www.ciando.com/img/books/extract/3451810204_lp.pdf, Seite 46).

Für den Mindestpersonaleinsatz pro Gruppe und die Kinderhöchstzahl pro Gruppe im Kindergarten und in der Kleinkinderbetreuung (Krippe, Krabbelstube, Spielgruppe etc.) gibt es bisher keine österreichweiten Standards, da diese in den neun Landesgesetzen geregelt sind. Die Neuverhandlung der 15a-Vereinbarung bietet die Möglichkeit, solche Standards gemeinsam mit den Ländern festzulegen und dann landesgesetzlich umzusetzen, wie dies bspw. auch hinsichtlich des verpflichtenden letzten Kindergartenjahres geschehen ist.

Gemeinsame Standards hinsichtlich Mindestpersonaleinsatz und Kinderhöchstzahl sind die Grundlage für einen Stufenplan zur Verbesserung dieses zentralen Qualitätskriteriums der Elementarpädagogik. Die Laufzeit der neuen 15a-Vereinbarung muss für erste signifikante Schritte in Richtung kleinerer Gruppen und mehr Personal pro Gruppe genutzt werden, um immer mehr Kindern einen immer besseren Start in ihre Bildungslaufbahn zu ermöglichen. “

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 08. März 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre die Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Mag. Sibylle Hamann, Nico Marchetti und Edith Mühlberghuber. Anschließend vertagte der Unterrichtsausschuss die Beratungen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N).

 

Der Unterrichtsausschuss hat die Beratungen über den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 05. Juli 2022 wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher Petra Tanzler, Mag. Martina Künsberg Sarre, Mag. Sibylle Hamann, Hermann Brückl, MA, Eva Maria Holzleitner, BSc, Norbert Sieber, MMag. Katharina Werner, Bakk., Katharina Kucharowits und Nico Marchetti sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 07 05

                    Mag. Romana Deckenbacher                                          Mag. Dr. Rudolf Taschner

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann