1658 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Hauptausschusses
betreffend die Erstattung eines Vorschlages für die Wahl eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft
Mit Schreiben vom 30. Juni 2022 teilte der Vorsitzende
der Volksanwaltschaft Volksanwalt
Dr. Walter Rosenkranz mit, dass der Volksanwalt Werner Amon, MBA mit
Wirksamkeit seiner Ernennung und Angelobung zum Mitglied der Steiermärkischen
Landesregierung am 5. Juli 2022 im Sinne des Art. 148g Abs. 5 B-VG auf seine Funktion
als Mitglied der Volksanwaltschaft verzichtet und daher aus der
Volksanwaltschaft vorzeitig ausscheidet.
Im Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft ist eine Neuwahl für den Rest der Funktionsperiode bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Hauptausschusses durchzuführen. Es hat jene im Nationalrat vertretene Partei, die das ausgeschiedene Mitglied namhaft gemacht hat, ein neues Mitglied namhaft zu machen.
Anstelle des ausgeschiedenen Volksanwaltes Werner Amon, MBA wurde von der Österreichischen Volkspartei Gabriela Schwarz für den Rest der Funktionsperiode, also bis zum Ablauf des 30. Juni 2025, namhaft gemacht.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2022 über diesen dem Nationalrat zu erstattenden Vorschlag beraten und im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Martina Diesner-Wais und Wortmeldungen der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Rudolf Silvan, Dr. Johannes Margreiter, Mag. Michael Hammer, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kai Jan Krainer, Dr. Josef Smolle mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G; dagegen: N) den Beschluss gefasst, Gabriela Schwarz für den Rest der Funktionsperiode für die Wahl zu einem Mitglied der Volksanwaltschaft vorzuschlagen.
Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Hauptausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle Gabriela Schwarz für den Rest der Funktionsperiode zu einem Mitglied der Volksanwaltschaft wählen.
Wien, 2022 07 07
Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA Mag. Wolfgang Sobotka
Berichterstatterin Obmann