1671 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2021 (III-654 der Beilagen)
Der Rechnungshof hat dem Nationalrat am 30. Juni 2022 seinen Bericht über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2021 übermittelt. Der Bundesrechnungsabschluss 2021 gliedert sich in drei Textteile sowie einen gedruckten Zahlenteil. Zusätzlich werden der Zahlenteil (vollständig) und die Abschlüsse der einzelnen Untergliederungen auf der Website des RH (www.rechnungshof.gv.at) veröffentlicht. Die Abschlussrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger werden ebenfalls – ausschließlich – auf der Website des RH veröffentlicht.
Der Textteil Band 1: Bund – Abschlussrechnungen, Voranschlagsvergleichsrechnungen, Erläuterungen (in der Folge: Textteil Band 1: Bund) enthält – entsprechend der Gliederung, die im International Public Sector Accounting Standard (IPSAS) 1 „Darstellung der Rechnungsabschlüsse“ vorgesehen ist – die Abschlussrechnungen auf Bundesebene (Vermögens–, Ergebnis– und Finanzierungsrechnung) und die Voranschlagsvergleichsrechnungen für den Ergebnis– und Finanzierungshaushalt. Die Positionen der Abschlussrechnungen und der Voranschlagsabweichungen werden erläutert. Darüber hinaus werden in diesem Band die Rücklagengebarung, Mittelverwendungsüberschreitungen, Staatsschuldengebarung, Bundeshaftungen sowie Eventualverbindlichkeiten und –forderungen dargestellt.
Ein eigenes Kapitel ist der Entwicklung der öffentlichen Finanzen laut dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) sowie der mittelfristigen Haushaltsplanung (Finanzrahmen 2022 bis 2025) gewidmet.
Der Textteil Band 2: Untergliederungen – Segmentberichterstattung (in der Folge: Textteil Band 2: Untergliederungen) enthält ein eigenes Kapitel für jede Untergliederung mit einer kurzen Beschreibung der Gebarung und den Erläuterungen zu den höchsten Voranschlagsabweichungen sowie die konsolidierten Abschlussrechnungen und die Voranschlagsvergleichsrechnungen. Zudem weist der RH bei jeder Untergliederung die zusammenfassenden Bemerkungen zur Verrechnung aus.
Der Textteil Band 3: Prüfung gemäß § 9 RHG enthält den Bericht des RH zur Prüfung der Abschlussrechnungen (Ordnungsmäßigkeits– und Belegprüfung 2021) sowie die Schwerpunktprüfung der Anlagen und Vorräte.
In den Textteilen werden durchgehend die Ressortbezeichnungen gemäß Bundesministeriengesetz 1986 i.d.F. BGBl. I 30/2021 verwendet.
Der gedruckte Zahlenteil umfasst wichtige Überblickstabellen zu den Voranschlagsvergleichsrechnungen sowie zum Budgetvollzug. Überdies sind die konsolidierten Abschlussrechnungen sowie auszugsweise die Anhangsangaben gemäß Rechnungslegungsverordnung 2013 (RLV 2013) enthalten. Der vollständige Zahlenteil des Bundesrechnungsabschlusses ist auf der Website des RH abrufbar (Bund, Untergliederungen und vom Bund verwaltete Rechtsträger).
Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 20. September 2022 in Verhandlung genommen und im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Mag. Andreas Hanger gab die Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker eine einleitende Stellungnahme ab. An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Dipl.‑Ing. Karin Doppelbauer, Kai Jan Krainer, Mag. Nina Tomaselli, Mag. Andreas Hanger, Mag. Gerhard Kaniak, Mag. Gerald Loacker, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Erwin Angerer und Alois Stöger, diplômé sowie die Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker, der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. und der Leiter des Budgetdienstes Dr. Helmut Berger.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G; dagegen: S, F, N) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des vom Rechnungshof vorgelegten Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2021 (III-654 der Beilagen) im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG in Form eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2022 09 20
Mag. Andreas Hanger Gabriel Obernosterer
Berichterstatter Obmann