1679 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (1663 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Studienförderungsgesetz 1992, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Familienzeitbonusgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket III), hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 27. September 2022 auf Antrag der Abgeordneten Norbert Sieber, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Schülerbeihilfengesetz 1983 zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

Die Bundesregierung hat mit Beschluss vom 14. September dem Nationalrat den Entwurf eines - nunmehr im Ausschuss in Beratung stehenden - Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket Teil II), sowie eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Studienförderungsgesetz 1992, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Familienzeitbonusgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket Teil III), samt Erläuterungen, Textgegenüberstellung und Wirkungsfolgenabschätzung zur verfassungsgemäßen Behandlung zugeleitet. Mit diesem Bundesgesetz sollen ab 1. Jänner 2023 unter anderem Leistungen der Studienbeihilfe angepasst werden.

Der gegenständliche Antrag gemäß § 27 Abs. 1 GOG sieht vor, dass eine gleichartige Anpassung auch im Schülerbeihilfengesetz erfolgen soll. Die außergewöhnliche Geldwertentwicklung seit der letzten betragsmäßigen Anpassung des Schülerbeihilfengesetzes 1983 im Jahr 2021 hat bereits jetzt zu einer Einengung des Bezieherkreises von Schul- und Heimbeihilfen und zu einer Wertminderung der gewährten Beihilfen geführt. Nunmehr sollen einerseits die Beträge angehoben und dadurch der Bezieherkreis ausgeweitet sowie die Bemessungsgrundlage für die zumutbare Unterhaltsleistung im Hinblick auf geänderte Einkommensverhältnisse erhöht werden und andererseits durch Einführung einer Regelung zur jährlichen Wertanpassung eine Auswirkung analog zur ‚kalten Progression‘ im Bereich der Schülerbeihilfen verhindern.

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Mag. Gerald Loacker, Norbert Sieber, Dr. Dagmar Belakowitsch, Tanja Graf, Mag. Ernst Gödl und Bettina Zopf sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch das Wort.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 09 27

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann