1680 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2738/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Diskriminierung: Steuerbefreiung und Unpfändbarkeit der außerordentlichen Einmalzahlung auch für Landes- und Gemeindebedienstete

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. September 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das sogenannte ‚Teuerungs-Entlastungspaket‘ (BGBl. 93/2022 vom 30.6.2022) der Bundesregierung beinhaltet eine außerordentliche Einmalzahlung – gestaffelt je nach Einkommenshöhe. Diese Einmalzahlung erhalten alle Pensionist*innen, sofern sie in die Einkommensstaffel fallen.

Leider hat man für diese außerordentliche Einmalzahlung auf die Steuerbefreiung und die Unpfändbarkeit im Gesetz für vergleichbare landesgesetzliche Leistungen an Landesbedienstete vergessen. Die erforderliche Sonderbestimmung in § 95h Pensionsgesetz 1965, die eine Steuerbefreiung bzw. Unpfändbarkeit für vergleichbare landesgesetzliche Leistungen an Landesbedienstete vorsehen würde, wurde nicht geschaffen.

Im Ergebnis müssen daher nach aktueller Rechtslage pensionierte Landes- bzw. Gemeindebedienstete – falls ihre Gebietskörperschaft eine außerordentliche Einmalzahlung schaffen möchte – Lohnsteuer entrichten bzw. ist diese Einmalzahlung auch pfändbar. Pensionierte Bundesbedienstete und ASVG-, GSVG- und BSVG-Pensionist*innen sind von Lohnsteuer und Pfändbarkeit befreit.

Diese Ungleichbehandlung ist dringendst zu sanieren.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. September 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Michael Seemayer die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Mag. Gerald Loacker, Norbert Sieber, Dr. Dagmar Belakowitsch, Tanja Graf, Mag. Ernst Gödl und Bettina Zopf sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 09 27

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann