1686 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2740/A(E) der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit

Die Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. September 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit lief mit 8. Juli 2022 aus. Das stellt viele Eltern zu Beginn des neuen Schuljahres vor enorme Herausforderungen.

Derzeit dürfen Kindergartenkinder sowie Volksschüler*innen Kindergarten bzw. Schule nicht besuchen, wenn sie positiv auf Covid-19 getestet wurden. Ihre Eltern dürfen in diesem Fall grundsätzlich daheimbleiben. Rechtliche Basis dafür sind Bestimmungen im Angestelltengesetz und im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, die auch unabhängig von Covid gelten: Demnach gibt es einen Anspruch auf Freistellung, wenn man ohne Verschulden aus wichtigen persönlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten kann. Problematisch ist, dass die konkrete Dauer für die Freistellung im Gesetz nicht geregelt ist. Letztendlich müsste das bei jedem Einzelfall gerichtlich geklärt werden. Es ist für die Eltern nicht zumutbar, ihren Arbeitsplatz zu riskieren, weil sie ihr Covid-positives Kind ohne die Möglichkeit auf Inanspruchnahme der Sonderbetreuungszeit betreuen.

Auch die Pflegefreistellung ist keine Alternative. Auf diese haben Arbeitnehmer*innen nämlich nur zwei Wochen Anspruch, und zwar unabhängig von der Anzahl ihrer Kinder. Zusätzlich handelt es sich bei Quarantäne nicht um einen Krankheitsfall.

Selbst die Wirtschaftskammer steht der Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit offen gegenüber. Ein Schulbeginn mit Rechtsunsicherheit ist weder berufstätigen Eltern noch ihren Arbeitgeber*innen zumutbar.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. September 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek die Abgeordneten Heike Grebien, Mag. Gerald Loacker und Bettina Zopf.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, dagegen: V, F, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Heike Grebien gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 09 27

                                  Heike Grebien                                                                 Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann