1691 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1340/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kollektivvertrag für die Arbeiterkammern

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Februar 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit großem Erstaunen konnte man im Rechnungshofbericht ‚Pensionsrecht der Beschäftigten der Arbeiterkammern‘ erfahren, dass es für die Beschäftigten der Arbeiterkammern keinen Kollektivvertrag gibt (1). Der Rechnungshof erläuterte auch genau, warum in den Arbeiterkammern ein Kollektivvertrag fehlt und stattdessen Einzelverträge vergeben werden. Mit den Einzelverträgen und Dienstbestimmungen können nämlich die üppigen Gehalts- und Pensionsprivilegien der Arbeiterkämmerer besser gegen Eingriffe abgesichert werden. So garantiert selbst die günstigste AK-Dienstbestimmung (RILAK 2005) einem AK-Mitarbeiter mit dem AK-Durchschnittsgehalt von 4700 Euro (x14) nach 40 Dienstjahren neben seiner ASVG-Pension von 2900 Euro (x14) noch eine Zusatzpension von knapp 500 Euro (x14). Von diesen Traumgehältern und den üppigen Zusatzpensionen können die meisten AK-Mitglieder (Durchschnittsgehälter: 2500 Euro, x14) nur träumen. Wenig überraschend empfahl der Rechnungshof ‚der Bundesarbeitskammer in Zusammenhang mit der derzeitigen einzelvertraglichen Regelung, die Vorteile eines einheitlich gestaltbaren und bei Bedarf auch einheitlich änderbaren Kollektivvertrags für die Beschäftigten der Arbeiterkammern umzusetzen.‘

Quelle:

(1) https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_6/Ergebnis_Pensionsrecht_Arbeiterkammer.pdf

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. September 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Peter Wurm, Bettina Zopf und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, N, dagegen: V, S, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Bettina Zopf gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 09 27

                                   Bettina Zopf                                                                   Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann